© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/15 / 19. Juni 2015

EZB darf zur Euro-Rettung Staatsanleihen kaufen
Es geht seinen Gang
Jörg Fischer

Am Dienstag verkündigte der Europäische Gerichtshof (EuGH), daß die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem unbegrenzten OMT-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen nicht gegen Unionsrecht verstoße. Die Kläger – der frühere CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Linksfraktion und der Verein „Mehr Demokratie“ – und auch das Bundesverfassungsgericht sehen das aus unterschiedlichen Gründen anders.

Doch die Entscheidung kam aus Sicht der Euro-Retter gerade noch rechtzeitig: An diesem Donnerstag steht die x-te Verhandlungsrunde zu Griechenland an und Ende Juni milliardenschwere Zahlungsverpflichtungen an den Währungsfonds IWF. Ohne neue Kredite und Hilfe der EZB wären diese von Athen kaum zu leisten.

Im Juli und August müßten dann jeweils über drei Milliarden an die EZB zurückgezahlt werden – was aus heutiger Sicht völlig illusorisch ist. Doch dank des EuGH-Urteils könnte die EZB zur formalen griechischen Schuldentilgung in einer Art Ringtausch einfach neue Staatspapiere kaufen. Auch ein erneuter Schuldenschnitt und Hilfen des Rettungsfonds ESM sind denkbar – ein Grexit läßt sich so noch einige Zeit aufschieben. Und wenn er kommt, scheitert nicht Europa, sondern nur die „Rettungspolitik“ von Merkel, Schäuble & Co. – und die deutschen Steuerzahler verlieren mindestens 80 Milliarden Euro.