© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  16/15 / 10. April 2015

Numerus Clausus und soziale Kompetenzen: Was befähigt zum Arztberuf?
Abiturnoten auf dem Prüfstand
(tg)

Die an der Abiturnote ausgerichtete Auswahl von medizinischem Nachwuchs steht seit Jahrzehnten in der Kritik. Im Wintersemester 2013/14 mußte für die Abiturbesten-Quote, über die ein Fünftel der Studienplätze vergeben werden, in Niedersachsen eine Durchschnittsnote von 1,1 erreicht werden. Andere Bundesländer forderten sogar 1,0. Ob Abiturnoten aber soziale und kommunikative Kompetenzen hinreichend abbilden, die im Medizinerberuf verlangt werden, erschien zuletzt dem Deutschen Ärztetag ebenso problematisch wie dem Wissenschaftsrat. Auch an der Universität Göttingen untersucht man nun die Frage, wie vielen Bewerbern ein Medizinstudium durch das seit 2004 eingerichtete hochschuleigene Auswahlverfahren ermöglicht werden kann, die es allein durch Abiturnote und Ortspräferenz nicht bekommen hätten (Deutsches Ärzteblatt, 8/2015). Erste Resultate zeigen, daß Bewerber mit einer Note jenseits von 1,3, aber mit medizinnaher Berufsausbildung oder im Test ermittelten „sozialen Kompetenzen“, tatsächlich gute Chancen haben, zugelassen zu werden. Noch nicht prognostizieren lasse sich der Studienerfolg beruflich vorgebildeter Medizinstudenten. Pionierstudien zeigten jedoch, daß die Abiturnote nur im vorklinischen Studienabschnitt mit dem Studienerfolg korreliere, in den klinischen Semestern verliere sich dieser Effekt von „Bestnoten“ wieder.

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