© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/15 / 27. März 2015

Meldungen

AfD gründet parteinahe Erasmus-Stiftung

Berlin. Die AfD hat eine parteinahe Stiftung gegründet. Die Einrichtung werde den Namen des Desiderius Erasmus von Rotterdam tragen, teilte die Partei am Montag mit. Der Name des 1536 gestorbenen Humanisten stehe für die pro-europäische, aber Euro-kritische Haltung der Partei. Ziel der Stiftung sei es, die staatsbürgerliche Bildung zu fördern und wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag zu geben. Darüber hinaus solle die Stiftung der internationalen Verständigung dienen sowie die Aus- und Weiterbildung begabter junger Menschen unterstützen. Zum Vorstandsvorsitzenden wählte der AfD-Bundesvorstand Parteisprecher Konrad Adam. „Ich sehe die AfD als Anwältin zur Verteidigung der bürgerlichen Freiheiten“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT. In diesem Sinne sollte seiner Ansicht nach auch die Parteistiftung wirken. Als ein weiteres Betätigungsfeld nannte Adam die Auseinandersetzung mit Debatten über die Zukunft der Demokratie. (ms)

 

Gericht verbietet Beschneidungsfeier

MÜNSTER. Islamische Beschneidungsfeiern am Karfreitag sind nicht mit dem Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen vereinbar. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster hervor. Eine Beschneidungsfeier, die, „neben Koranlesungen, Musik, Tanz und Festessen notwendig umfasse“, habe unterhaltenden Charakter und sei deshalb nicht zulässig. Daß Beschneidungsfeiern religiös motiviert seien, sei angesichts der verfassungsrechtlich abgesicherten, gesetzlichen Zielsetzung, den Karfreitag als „zentralen christlichen Feiertag mit seiner Eigenart als Tag der Trauer und der inneren Einkehr“ besonders zu schützen, als solches unerheblich, urteilte das Gericht. Geklagt hatte ein Gastwirt, der durch das Verbot der Stadt Köln die Religionsfreiheit verletzt sah. Dem Argument, die Beschneidung sei verpflichtend, folgte die Kammer nicht. Für die Beschneidung komme im islamischen Kulturkreis eine Lebensspanne von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr in Betracht. (ho)

 

NSU-Ausschuß: Vorsitzende tritt zurück

Düsseldorf. Die Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtages von Nordrhein-Westfalen, Nadja Lüders, ist zurückgetreten. Zuvor hatte die SPD-Politikerin eingeräumt, 1999 als Anwältin den Rechtsextremisten und Polizistenmörder Michael Berger vor Gericht verteidigt zu haben. Bei dem Fall sei es um eine Klage gegen eine fristlose Kündigung gegangen. Lüders sagte, sie habe damals nicht gewußt, daß Berger ein Rechtsextremist war. Im Juni 2000 tötete Berger drei Polizisten und anschließend sich selbst. Der Untersuchungsausschuß geht unter anderem der Frage nach, ob Berger Verbindungen zum NSU gehabt hat. Die Sicherheitsbehörden gehen bislang nicht davon aus. (ms)

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