© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  13/15 / 20. März 2015

Umwelt
Pfusch ab Werk
Jörg Fischer

Elektroschrott gehört nicht in den Hausmüll – das verlangt seit zehn Jahren das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Altgeräte können seither kostenlos bei kommunalen Sammelstellen (Recyclinghöfen) abgegeben werden. Das geschieht aber zu selten. Eine halbe Million Tonnen ausrangierter Geräte landeten „in der Restmülltonne, werden illegal exportiert, nicht ordnungsgemäß recycelt oder lagern in den Kellern privater Haushalte“, klagt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Ob sich das nun mit der vom Bundeskabinett beschlossenen ElektroG-Novelle ändert, ist fraglich.

Nur große Händler müssen Elektroaltgeräte bei einem Neukauf zurückzunehmen.

Denn lediglich „große Vertreiber“ müssen Altgeräte bei einem Neukauf zurücknehmen. Nur bei Kleingeräten (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) sind Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche auch ohne Neukauf für ihren Elektroschrott verantwortlich. Also einfach bei Mediamarkt & Co. abgeben?

Nein, die Rücknahmestellen dürfen „in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer“ liegen, heißt es aus dem Umweltministerium. Auch die „Annahmestelle eines Paketdienstes, mit dem der Vertreiber Vertragsbeziehungen unterhält“, zählt als Rücksendemöglichkeit.

Batterien müssen künftig aus dem Gerät entnommen werden, damit sie „sachgerecht entsorgt“ werden können. Doch für iPhones oder die neuen Samsung Galaxy S6-Modelle, deren Akkus „von dem betroffenen Altgerät umschlossen sind“, gilt das nicht.

Dabei sind gerade solche Telefone, deren Stromspeicher nicht auswechselbar sind, umwelttechnisch problematisch: Denn ist der Akku hinüber, kommt ein Werks­austausch oft so teuer, daß ein Neukauf sinnvoller ist. Und: Gäbe es weniger Geräte mit eingebauten Sollbruchstellen, würde auch weniger Elektroschrott anfallen.

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