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© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/15 / 13. Februar 2015

Meldungen

Homosexuellen-Magazin feuert David Berger

Berlin. Das Homosexuellen-Magazin Männer hat David Berger von seinem Posten als Chefredakteur entbunden. Als Auslöser gilt ein islamkritischer Beitrag, für dessen Veröffentlichung im Netz Berger verantwortlich war. Vorangegangen war bereits ein Anzeigenboykott der Lobbyorganisation Deutsche Aids-Hilfe. Diese hatte im November kritisiert, „Chefredakteur David Berger propagiert ein traditionelles Männlichkeitsbild und provoziert mit teils rechtspopulistischen Aussagen“. Berger war bis 2010 als Theologe im Vatikan beschäftigt. Dann wurde seine Homosexualität bekannt, und er mußte seine Kirchenkarriere beenden (JF 21/13). Für Männer hat er seit 2013 gearbeitet. (rg)

 

Filmpiraten wegen Streit mit FPÖ vor dem Aus?

Erfurt. Die Filmpiraten klagen über die finanziellen Belastungen durch einen Rechtsstreit mit der FPÖ. Grund ist eine Abmahnung, die die linksradikale Gruppe von Filmemachern selbst angestrengt hatte: Sie wollten der FPÖ untersagen, ihr als gemeinfrei veröffentlichtes Material über den Prozeß gegen den deutschen Linksextremisten Josef Slowik zu nutzen. Doch die FPÖ sieht sich im Recht, da sie das Filmmaterial entsprechend gekennzeichnet hat. Die Partei reagierte mit einer Gegenklage: Sie will feststellen lassen, ob sie im Einklang mit dem Urheberrecht gehandelt hat. Daher müssen die Filmpiraten jetzt 10.000 Euro an Gerichts- und Prozeßkosten vorschießen. Sie bitten mit der Unterstützung deutschsprachiger Medien wie ND, Standard oder MDR jetzt um Spenden. (rg)

 

Hoffnungsschimmer für GEZ-Verweigerer

Tübingen. Zwangsvollstreckungen des „ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice“ sind in bestimten Fällen ungültig. Ist der Gläubiger nicht eindeutig identifizierbar, so ist ein entsprechender Antrag nichtig. Der Gläubiger ist die betreffende Rundfunkanstalt des Schuldners – nicht der GEZ-Nachfolgedienst. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichtes Tübingen hervor, das ein Vollstreckungsersuchen zurückwies. Hartnäckige Nichtzahler sollten prüfen, ob bei einem solchen Schreiben als Gläubiger der Beitragsservice genannt ist. (rg)

LG Tübingen 8.1.2015, AZ 5 T 296/14