© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/15 / 02. Januar 2015

Meldungen

In Berlin wächst Sorge über Linksextremismus

Berlin. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hat sich besorgt über die linksextreme Szene in Berlin gezeigt. „Die Anschläge werden auch immer brutaler“, sagte Henkel auf einer Veranstaltung des Verfassungsschutzes. Allein im ersten Halbjahr nahm die Zahl der linksextremen Straftaten um 60 Prozent auf 240 zu. Zwischen Juli und Oktober habe es zudem 57 Angriffe auf Polizisten, Streifenwagen und Polizeiwachen gegeben. Diese Gewalt sei eine „gewaltige Herausforderung“, unterstrich Henkel. Es werde billigend in Kauf genommen, daß „Menschen schwer verletzt oder gar getötet werden“. Der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, Bernd Palenda, berichtete, daß Linksextremisten erst kürzlich zwei Teilnehmer einer Demonstration gegen weitere Asylbewerberheime mit Teleskopschlagstöcken brutal zusammengeschlagen hätten. Gerade die zunehmenden Proteste gegen die Asylpolitik radikalisierten die linke Szene immer weiter. Es sei deswegen auch weiter mit Anschlägen zu rechnen. (ho)

 

Grüne: Denkmal für Trümmerfrauen abreißen

München. Die bayerischen Grünen haben die Entfernung eines Denkmals für die Trümmerfrauen und die Aufbaugeneration in München gefordert. „Unsere Aufgabe sehen wir dabei darin, relativierenden Bestrebungen entgegenzuwirken und nicht die Nazis, die Trümmer beseitigten, als Helden des Wiederaufbaus zu feiern“, sagte der Landtagsabgeordnete Sepp Dürr (Grüne). Wer an das Nachkriegsleid und die Aufbauleistungen erinnere, ohne „einen Zusammenhang zur Vorgeschichte herzustellen und zum unsäglichen Leid, das Nazi-Deutschland über Millionen anderer gebracht hat“, verzerre die Verhältnisse auf „unerträgliche Art und Weise“. Der Münchner Stadtrat Reinhold Babor (CSU) nannte den Vorstoß der Grünen „fast schon bösartig“. (ho)

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Gericht relativiert Leihmütterverbot

Karlsruhe. Homosexuelle, die ein Kind von einer ausländischen Leihmutter austragen lassen, können unter bestimmten Voraussetzungen als rechtliche Eltern anerkannt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes hervor. In dem Fall hatten zwei homosexuelle Partner, die von einem amerikanischen Gericht als Eltern eines von einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten geborenen Kindes anerkannt wurden, bei einem Berliner Standesamt vergeblich beantragt, ins Geburtenregister eingetragen zu werden. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter müssen die Behörden in Deutschland nun die Entscheidung des amerikanischen Gerichtes anerkennen. Zwar weiche diese Entscheidung teilweise von der deutschen Gesetzeslage ab, nach der eine Leihmutterschaft verboten ist. In diesem Fall gehe es aber um den Schutz des Kindes, urteilte das Gericht. (ms)

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