© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  49/14 / 28. November 2014

Meldungen

Museum Bern nimmt Erbschaft Gurlitts an

BERLIN. Die Stiftung Kunstmuseum Bern hat die Erbschaft von Cornelius Gurlitt angenommen. Das bestätigte der Vorsitzende der privaten Stiftung, Christoph Schäublin. Zugleich unterzeichneten Schäublin, Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), und der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) eine Vereinbarung zum Umgang mit Gurlitts Nachlaß. Die von Bund und Bayern getragene Taskforce wird die Provenienzforschung – die Untersuchung darauf, ob es sich bei einem Werk um NS-Raubkunst handelt, und wenn ja, wem das Werk entzogen wurde – für alle Werke des „Schwabinger Kunstfundes“ fortführen, bei denen ein NS-Raubkunst-Verdacht nicht ausgeschlossen werden kann. „Mit der Vereinbarung tragen der Bund und Bayern ihrer besonderen historischen Verantwortung Rechnung – für die Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts und gegenüber den wahren Eigentümern möglicher NS-Raubkunst im Gurlitt-Nachlaß“, heißt es dazu in einer Erklärung. Deshalb werde der Bund alle im Nachlaß enthaltenen Werke, die sich als NS-Raubkunst erweisen, zeitnah zurückgeben, versicherte die Kulturstaatsministerin. (tha)

www.kulturstaatsministerin.de

 

Synode für öffentliche Homo-Segnung

BIELEFELD. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können künftig in der Evangelischen Kirche von Westfalen öffentlich in einem Gottesdienst gesegnet werden. Das hat die Landessynode auf ihrer Tagung am 20. November in Bielefeld mit großer Mehrheit beschlossen. Es gab vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Bislang war dies ausschließlich in einer nichtöffentlichen Andacht möglich. Voraussetzung ist, daß eine der betreffenden Personen evangelisch ist. Laut Beschluß kann ein Pfarrer aus Gewissensgründen eine solche Segnung ablehnen und die Partner an den Superintendenten verweisen. Dieser muß die Segnung dann entweder selbst durchführen oder sie an einen anderen Pfarrer verweisen. Der Ständige Theologische Ausschuß, so Superintendent Michael Krause bei der Einbringung des Beschlusses, sei der Auffassung, daß aus biblischer Sicht eine Verurteilung von Homosexualität, sofern es sich um eine gleichberechtigte Beziehung handele, nicht zu rechtfertigen sei. Es gebe aber unterschiedliche Sichtweisen, die Bibel zu verstehen. Man müsse anerkennen, daß Christen zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Auslegung der Heiligen Schrift kommen, so Krause. (JF/idea)

 

Sprachpranger

Lebkuchen & more

Name eines Geschäfts für Backwaren in der Augustinerstraße in Nürnberg

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