© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  48/14 / 21. November 2014

Lesereinspruch

Zuviel Freiheit

Zu: „Teil der Staatsdoktrin“ von Thorsten Hinz (JF 46/14)

Joachim Gauck geht fehl, wenn er glaubt, hier seinem persönlichen Mißbehagen Ausdruck geben zu müssen. Tatsache ist, daß er als Bundespräsident – bei allem Verständnis für seine persönlichen Erfahrungen mit dem Kommunismus und all dem DDR-Unrecht – anscheinend seine Amtspflichten verletzt. Die öffentlich geäußerten Zweifel gegenüber der demokratisch gewählten Linkspartei sollte er sich sparen, zumal mitten in den Koalitionsbemühungen im Freistaat Thüringen. Dies ist dem Amt nicht angemessen, es verbietet ihm die politische Einmischung, die vielmehr unfair und undemokratisch ist.

Bundespräsident Gauck übersteigt – wiederholt – seine eigentlichen Kompetenzen, das heißt: zu präsentieren, neutral zu bleiben, und, wo nötig, zu vermitteln, dem Frieden zu dienen und immer ein gutes Beispiel zu sein. Gauck nimmt sich die Freiheit – sein öffentlich erklärtes Lieblingsprojekt –, seine Pflichten nicht ernst genug zu nehmen. Doch diese Freiheit hat er nicht mehr.

Im höchsten Amt unseres Landes ist er weder Pfarrer noch Bürger, sondern in präsidialer Pflicht!

Jürgen E. Hartmann, Berlin

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