© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  46/14 / 07. November 2014

Aufgeschnappt
Gegenderte Sanktion
Matthias Bäkermann

Zehn Prozent können gnadenlos sein. In der Prüfungsbewertung machen sie zum Beispiel aus einer Eins eine Zwei und aus einem „ausreichend“ ein „mangelhaft“, womit der Absolvent mit seiner Bachelor- oder Masterarbeit durchgefallen wäre; und zwar nur, weil die wissenschaftliche Arbeit nicht richtig „gegendert“ wurde. Wie die Kleine Zeitung vergangene Woche meldet, hat das Kollegium der Fachhochschule des Berufsförderungstinsituts (BFI) in Wien beschlossen, das „Nichtanwenden gendergerechter Sprache“ künftig zu sanktionieren und die Note um zehn Prozent herabzustufen. Das Wiener Bildungsministerium habe entsprechende Curricula bereits formal überprüft und abgesegnet, jedoch österreichischen Hochschulen Sanktionshandlungen freigestellt. Anders als am BFI maßregeln andere Universitäten ihre Prüflinge wegen weggelassenen Binnen-I deshalb noch nicht per Benotung.

Da aber „Gender und Diversität zentrale Anliegen der Hochschule sind“, wie Christoph Badelt, Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien, im Kurier beteuert, seien gegenderte Studienarbeiten „gesellschaftspolitisch wichtig“. Kritikern kann Badelt immerhin Hoffnung machen: „Vielfach publizieren die Studierenden auf englisch, hier stellt sich die Frage nicht.“

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