© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  42/14 / 10. Oktober 2014

Alimente sind kein Staatsgeheimnis
Pressefreiheit: Der BGH hat „Bild“ im Streit mit einem ehemaligen Brandenburger Minister endgültig recht gegeben
Markus Brandstetter

Rainer Speer war in Brandenburg erst Staatssekretär, dann Staatskanzleichef und schließlich Minister. Im September 2010 trat er zurück, weil ihm die Bild in einer Artikelserie vorwarf, für eine uneheliche Tochter keinen Unterhalt zu bezahlen.

Bemerkenswert war der Weg, durch den Bild an die Information gelangt war: Speers Laptop war im Jahr 2009 verschwunden. Darauf befand sich eine Anzahl von E-Mails der Kindesmutter, in denen sie sich bei Speer beklagt, daß er keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt bezahle, was die Mutter dazu zwinge, sich vom Jugendamt den Unterhalt vorschießen zu lassen. Der Inhalt dieser privaten Mails tauchte bei den Reportern auf und bildete die Grundlage für die Berichterstattung des Blatts. Wie die E-Mails des Ministers zu Bild gelangten, ist bis heute unklar.

Als Speer im August 2010 von der geplanten Artikelserie Wind bekam, erwirkte er eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitung, die jedoch vom Berliner Landgericht sofort wieder aufgehoben wurde. Ab dem 21. September brachte die Bild dann mehrere Artikel mit wörtlichen Zitaten aus E-Mails, die Speer und seine ehemalige Geliebte einander geschickt hatten.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz die Klagen des Ex-Ministers abgeschmettert und dem Axel-Springer-Verlag recht gegeben. Die Berichterstattung von Bild und Bild Online war, wie der BGH urteilte, vollständig rechtens. Daß die Bild zugespielten Mails möglicherweise durch einen Diebstahl von Speers Rechner beschafft wurden, interessierte den BGH überhaupt nicht. „Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit“, heißt es in der Urteilsbegründung lapidar, überwiege in diesem Fall „das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit.“

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