© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/14 / 22. August 2014

Kinderrechte ins Grundgesetz?
Staat statt Mama & Papa
Birgit Kelle

Familienministerin Manuela Schwesig will Kinderrechte in der Verfassung verankern, um Kinder besser zu schützen. Wunderbar sympathisch. Aber sind denn Kinder keine Menschen? Das Grundgesetz gilt doch bereits im vollen Umfang für sie. Das eigentliche Problem ist, vor wem Frau Schwesig die Kinder besser schützen will: vor ihren eigenen Eltern. Hier wird erneut klar, welche Stoßrichtung der vermeintliche Kinderschutz hat: Das Elternrecht auf Erziehung der Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen soll ausgehebelt werden, stattdessen will der Staat definieren, was am besten ist für die Kinder im Land.

Schwesigs Staatssekretär Kleindiek zum Beispiel hält das Recht auf Bildung in der Kita für ein Verfassungsrecht. Ergo: Eltern, die Krippen ablehnen, sind dann wohl Kindeswohlgefährder, die ihrem Nachwuchs Bildung verweigern. Schwesig will außerdem die Macht der Jugendämter und Pflegeeltern stärken – diese sollen die 42.000 Kinder, die jährlich auf Verdacht aus ihren Familien geholt werden, leichter behalten können. Kinderrechte in die Verfassung? Dann fangen Sie doch einfach mal mit dem Lebensrecht an, Frau Schwesig. Denn für ungeborene Kinder gilt es nicht. Das wäre doch mal ein sinnvoller Anfang.

 

Birgit Kelle ist Publizistin („Dann mach doch die Bluse zu“, Adeo-Verlag 2013). www.frau2000plus.net

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