© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  34/14 / 15. August 2014

Blick in die Medien
Was gibt es da zu vertuschen
Ronald Gläser

Auch Bild knickt immer öfter ein und verpixelt Fotos. Neulich etwa bei einer Geschichte über schwarzafrikanische Drogendealer in Berlin. Die stehen an einem U-Bahnhof in Kreuzberg und quatschen aufdringlich die Passanten an. Alle Gesichter waren unkenntlich gemacht. Andernfalls könnte die Zeitung Ärger bekommen, weil sie die sogenannten Persönlichkeitsrechte der Dealer verletzt hat.

Die Öffentlichkeit wird mit verpixelten Bildern nur unzureichend über die Wahrheit informiert. Es wird nicht lange dauern, bis jemand die Veränderung der Hautfarbe der Dealer fordert, damit keine rassistischen Vorurteile durch die Berichterstattung geschürt werden.

Von einer Pool-Lösung profitieren immer nur die Konzerne, Agenturen und Großverlage.

Journalisten, die über Mißstände berichten und gegen die Politische Korrektheit verstoßen, haben es schwer im Dschungel deutscher Mediengesetze. Immerhin ist dem Springer-Verlag jetzt ein kleiner Erfolg gegen die Verbotsorgien der Justiz gelungen: Das Bundesverfassungsgericht hat ein pressefeindliches Urteil des Hamburger Landgerichts gekippt. Das wollte ursprünglich Fotos von Prozeßbeteiligten im Zusammenhang mit dem Tod der kleinen totgeprügelten Yagmur verbieten oder stark einschränken.

Der Richter hatte angeordnet, daß die Fotografen nur wenige Fotos machen dürfen und einen Pool bilden müssen. Von einer solchen Lösung profitieren immer nur die großen Konzerne wie Agenturen und Großverlage. Unabhängige Medien, Blogger oder Freiberufler gehen leer aus. Leider ist Karlsruhe nicht weit genug gegangen: Die Bilder der Angeklagten müssen sie immer noch verpixeln. Aber immerhin. Die Pool-Lösung ist gekippt.

Es ist unglaublich, was sich Hamburger Richter herausnehmen wollten. Sie fällen Urteile im „Namen des Volkes“, wollten aber verhindern, daß das Volk, das sie zu vertreten vorgeben, angemessen über diese Dinge informiert werden kann. Der Richterspruch des Bundesverfassungsgericht – ein ganz kleiner Sieg für die Pressefreiheit.

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