© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/14 / 08. August 2014

Meldungen

Bundesregierung fördert Reformationsjubiläum

BERLIN. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) fördert 16 neue Projekte zum Reformationsjubiläum 2017. Die erste Fördertranche dieses Jahres beläuft sich auf insgesamt 3,1 Millionen Euro. Zu den Projekten, die damit finanziell unterstützt werden, gehören unter anderem die vom Deutschen Historischen Museum vorbereitete nationale Sonderausstellung „Der Luthereffekt“ im Martin-Gropius-Bau sowie weitere Ausstellungen in Eisenach, Mainz, Frankfurt am Main, Nürnberg, Stuttgart und Wittenberg. Außerdem werden Musikprojekte und Veranstaltungsreihen gefördert. (tha)

www.bundesregierung.de

 

Zahl der Kirchenaustritte steigt weiter

BERLIN. Die Zahl der Kirchenaustritte ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. Obwohl noch keine aktuellen Zahlen für dieses Jahr vorliegen, gehen sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche von Rekordzahlen aus. „Nach menschlichem Ermessen wird die Gesamtzahl 2014 höher liegen als 2013“, teilte ein Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit. „Die Zahl der Kirchenaustritte liegt höher als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres“, heißt es aus Kreisen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Hintergrund ist laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vor allem eine Reform der Kirchensteuer. Diese sieht vor, daß Banken ab dem 1. Januar 2015 automatisch die Abgaben auf Zins-erträge oder Dividenden an die Kirchen weiterleiten. Zu diesem Zweck verschickten die Institute im ersten Halbjahr dieses Jahres Mitteilungen an ihre Kunden, in denen sie darüber informieren, künftig beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit abzufragen. Daraufhin verzeichneten sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche einen deutlichen Anstieg der Austritte. Die bisherige Regelung sah vor, daß Bankkunden entweder ihre Konfession der zuständigen Bank mitteilen, damit die Kirchensteuer direkt einbehalten oder über die Steuererklärung abgerechnet wird. Bis zum 30. Juni bestand die Möglichkeit, die neue Regelung bei seiner Bank zu stoppen. Allerdings muß in diesem Fall eine separate Kirchensteuererklärung abgegeben werden. Der Religionssoziologe Detlef Pollack (Münster) sieht nicht nur die neuen Beiträge als Austrittsgrund. Vielmehr sei bei vielen Gläubigen der Eindruck von einer zu engen Zusammenarbeit zwischen Banken und Kirchen entstanden. (kh)

 

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