© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/14 / 27. Juni 2014

Meldungen

Malaysia: Christen dürfen Gott nicht „Allah“ nennen

KUALA LUMPUR. Seit Jahrhunderten nutzen Christen in Malaysia das arabische Wort „Allah“ für Gott. Der oberste Gerichtshof des Landes hat dies nun mit vier zu drei Stimmen verboten. Künftig darf das Wort nur noch von Moslems genutzt werden. Hintergrund war eine Klage einer katholischen Zeitung, der mehrere Gerichte seit 2007 untersagt hatten, vom christlichen Gott als „Allah“ zu schreiben. Die Behörden des mehrheitlich islamischen Landes hatten angeführt, die Verwendung des Wortes durch Christen könne Moslems irritieren und dazu verführen, ihren Glauben aufzugeben. Die christliche Zeitung Herald zeigte sich enttäuscht. „Das Gericht verletzt die elementarsten Rechte der Minderheiten.“ Die Religionsfreiheit werde immer weiter eingeschränkt. Vor dem Gerichtssaal feierten Moslems das Urteil. (ho)

 

Ukip mit Fraktion im EU-Parlament

Straßburg. Nigel Farages United Kingdom Independence Party (Ukip) wird auch im neugewählten Europaparlament eine eigene Fraktion bilden. Der neuen Gruppierung werden 48 Mitglieder aus sieben Ländern angehören, wodurch das erforderliche Quorum zur Fraktionsbildung erfüllt ist. Neben Ukip werden ihr unter anderen die Schwedendemokraten sowie die italienische Fünf-Sterne-Bewegung des einstigen Komikers Beppe Grillo angehören. Mit der französischen Abgeordneten Joëlle Bergeron ist auch eine Vertreterin des Front National dem Bündnis beigetreten. Dessen Vorsitzende, Marine Le Pen, hatte zuvor vergeblich versucht, die 63jährige von einem Beitritt zu Farages Fraktion Europa für Freiheit und Demokratie (EFD) abzuhalten. Durch den Fraktionsstatus stehen dem EU-kritischen Bündnis Finanzmittel in Höhe von 20 bis 30 Millionen Euro zu. (ro)

 

Zum Tode verurteilte Christin freigesprochen

Khartum. Die wegen Übertritts zum christlichen Glauben zum Tode verurteilte Sudanesin Meriam Yahia Ibrahim Ishag ist von einem Berufungsgericht freigesprochen worden. Die 27jährige hatte 2012 einen Christen geheiratet, was von einem Gericht in der sudanesischen Hauptstadt Khartum als „Abfall vom Glauben“ und „Gotteslästerung“ ausgelegt worden war und mit der Todesstrafe geahndet werden sollte. Die Ehe war nach der Scharia für ungültig erklärt worden. Im Gefängnis soll te sie gefesselt ein Kind zur Welt gebracht haben. Der Freispruch sei ein „Erfolg der Öffentlichkeit über ein totgeschwiegenes Unrecht“, erklärte der Vorsitzende der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Martin Lessenthin. Laut Nachrichtenagentur Reuters soll Ishab bei ihrer Ausreise erneut inhaftiert worden sein. (ro)

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen