© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  26/14 / 20. Juni 2014

Das Antidiskriminierungsgesetz diskriminiert Arbeitgeber
Zu dick für den Job
Markus Brandstetter

Eine vollschlanke Dame bewirbt sich um die Stelle der Geschäftsführerin bei einem gemeinnützigen Verein. Man lernt sich kennen, versteht sich, Unterlagen und Zeugnisse passen, alles scheint in Butter zu sein. Dann fragt die stellvertretende Vereinsvorsitzende die Bewerberin noch schnell per E-Mail, warum diese denn kein Normalgewicht habe und ob die Dame das denn nicht in den Griff bekommen könnte?

Peng. Das war die falsche Frage. Kürzlich sahen sich Bewerberin und der Verein vor dem Arbeitsgericht wieder. Ein klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz, der durch die Presse ging. Die in Wirklichkeit gar nicht so dicke Bewerberin kreuzte mit einem gewieften Anwalt auf, der 30.000 Euro aus dem kleinen Verein herausholen wollte. Die Richterin sperrte sich und bot stattdessen 3.000 Euro Entschädigung an. Das war dem Anwalt zu wenig, weshalb es nun in die nächste Instanz geht. Und die Moral von der Geschicht? Solche Fragen stellt man nicht. Jedenfalls nicht schriftlich. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein Minenfeld für Arbeitgeber und eine Goldgrube für Bewerber und ihre Rechtsanwälte. Ein Arbeitgeber darf einen Bewerber nicht fragen, ob er Türke oder Deutscher, krank oder gesund, schwanger oder nicht, vorbestraft oder unbescholten, fleißig oder faul, schön oder häßlich, behindert oder nicht behindert ist, denn all das kann ihm ganz schnell einen Prozeß wegen Diskriminierung einbringen, und die Chancen sind gut, daß der Bewerber gewinnt oder zumindest ein paar tausend Euro an Entschädigung herausleiert.

Was tut der kluge Arbeitgeber deshalb? Er stellt nur die richtigen Fragen, also fast gar keine, hält sich mit Kommentaren und Urteilen zurück, bildet sich ruhig, aber stumm sein eigenes Urteil und begründet dem Bewerber gegenüber nie und schon gar nicht schriftlich, warum er die Stelle nicht bekommen hat. Das einzige, was der Bewerber lesen kann, sind absolut unverbindliche Floskeln.

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