© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  17/14 / 18. April 2014

BGH: Urteil wird gegen Schwarzarbeit wenig ausrichten
Geschäftsleute sind flexibel
Thorsten Brückner

Nach einem BGH-Urteil haben Firmen keinen Anspruch mehr auf Bezahlung ihrer Arbeit, wenn sie auf eine Rechnung verzichten. Geklagt hatte ein Handwerker aus Schleswig-Holstein, der von einem Kunden ein ausstehendes Honorar eingefordert hatte. Beide hatten sich darauf geeinigt, einen Teil der Arbeit schwarz vorzunehmen. Der Auftragnehmer wollte nur eine Rechnung über 18.000 Euro stellen und die restlichen 5.000 Euro bar ohne Rechnung kassieren. Der Auftraggeber muß nun nicht bezahlen, sagt das staatliche Gericht. Gleichzeitig würde der Staat aber auch das private Eintreiben durch den Auftragnehmer unterbinden. Der Staat schlägt sich völlig auf die Seite des säumigen Schuldners. Allerdings nur aus taktischen Erwägungen. Es geht ihm darum, solche Geschäfte gänzlich zu verhindern, damit er selbst noch mehr kassieren kann.

„Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität“, belehrte Richter Rolf Kniffka das betrogene Unternehmen. Damit hat das Gericht seine eigene Rechtsprechung revidiert. Bisher mußte dem Unternehmen zumindest der Wert der Arbeit ersetzt werden.

Mit dem Urteil will der Staat erreichen, daß weniger Leute Schwarzarbeit beauftragen oder anbieten. Das wird ihm vermutlich in einigen Bereichen gelingen, wenn sich das herumspricht. Aber der Erfolg wird nicht durchschlagend sein. In Zukunft werden sich Auftraggeber und -nehmer eben zunächst absichern, indem sie vorher alles schriftlich fixieren – um es hinterher, wenn es an die Bezahlung geht, stillschweigend bar abzurechnen. Menschen sind flexibel, Geschäftsleute sowieso.

Die Politiker und Institutionen wie der BGH sollten lieber grundsätzlich überdenken, wie sie Steuern einfacher und niedriger gestalten können. Wer immer weiter an der Steuerschraube dreht, muß sich schließlich nicht wundern, wenn die Bürger nach Wegen suchen, die Steuer zu umgehen.

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