© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  16/14 / 11. April 2014

Mit Hartz IV
nach Indonesien Sozialstaat: Ämter bewilligen immer skurrilere Leistungen
Ronald Gläser

Ein Urteil sorgt für Furore: Ein Düsseldorfer Hartz-IV-Empfänger namens Jürgen Weber erhält vom Jobcenter einen Flug nach Indonesien bezahlt. Der Düsseldorfer, der laut Bild Künstler ist und nicht für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen kann oder will, möchte seinen Sohn in Surabaya besuchen. Dort wohnt die Mutter mit dem Jungen. Nun muß das Amt 2.100 Euro berappen, weil das Landessozialgericht NRW meint, Weber habe ein Recht darauf, seinen Sohn zu sehen, und die Gemeinschaft müsse dafür aufkommen. Er weist den Vorwurf, ein Schmarotzer zu sein, zurück. „Surabaya ist eine fürchterliche, stinkende Stadt“, klagt er.

Wütende Proteste bei PI-News vorprogrammiert

Es sind solche Fälle, die Steuer- und Beitragszahler nachdenklich werden lassen. Dafür zahlen wir Geld? Die Profiteure der Armutsindustrie wissen ganz genau, daß es mit der Akzeptanz des Sozialstaates schlechter bestellt wäre, wenn sich herumspräche, wer und was so alles gefördert wird.

Ein Vertreter einer Einrichtung, in der schwererziehbare Jugendliche untergebracht sind („betreutes Wohnen“), berichtete einmal im Vertrauen: „Das dürfen wir gar nicht rumerzählen, was das alles kostet in diesem Haus, da würden die Leute auf die Straße gehen.“

Um so größer ist die Empörung, wenn dann solche Fälle dennoch bekannt werden. So sorgte im März der Bescheid für eine Asylantenfamilie aus dem Main-Taunus-Kreis für eine Wutwelle. Die vierköpfige Familie (Eltern um die 40, zwei Teenager) hat Anspruch auf 4.367,50 Euro pro Monat, darunter Grundversorgung (1.268 Euro) und Miete (580). Der größte Brocken ist eine sogenannte Eingliederungshilfe in Höhe von 2.262 Euro.

Seit Januar kursiert der entsprechende Bescheid im Internet und empört viele Nutzer – nicht zuletzt bei PI-News, wo der Bescheid wütende Kommentare („Ich gratuliere Deutschland zum Status als Sozialamt der Welt“) ausgelöst hat. Das Amt verwies auf JF-Nachfrage auf den Datenschutz und gab daher keine zufriedenstellende Auskunft. Es ließ aber durchblicken, daß der Bescheid echt ist. Ein Familienmitglied leide unter einer Behinderung und sei daher anspruchsberechtigt für diese Summe, so eine Behördensprecherin.

„Das dürfen wir alles gar nicht rumerzählen“

Ein anderer Fall hat sich in Lübeck zugetragen. Ein der JF namentlich bekannter Dolmetscher berichtet von einem Auftrag, zu dem er in ein Krankenhaus gerufen worden ist: Er mußte für eine Familie aus Aserbaidschan dolmetschen, die in Deutschland Asyl beantragt hat. Während das Anhörungsverfahren des Mannes lief, begab sich seine Ehefrau in medizinische Behandlung. Sie ließ sich einen Leistenbruch behandeln. Kosten für den Beitragszahler: 32.000 Euro. Das medizinische Personal war empört, auch weil die Patientin schwierig im Umgang war. Publik wurde der Vorgang aber nicht.

Der Dolmetscher berichtet über seine letzte Begegnung mit der Frau: „Als ich der Frau nach der Konsultation noch anbot, sie im Asylantenheim abzusetzen, winkte sie ab mit dem Hinweis, sie bekomme vom Staat ein Taxi bezahlt.“

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