© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  13/14 / 21. März 2014

Karlsruhe weist Klagen gegen Euro-Rettungsschirm ab
Nicht umsonst
Gerhard Vierfuß

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM zurückgewiesen und ist bei seiner Linie geblieben: Von demokratisch legitimierten Organen getroffene Entscheidungen sind großzügig zu akzeptieren, darüber hinaus verfassungsrechtliche Maßstäbe und Leitlinien aufzustellen, und nur bei deren offensichtlicher Verletzung ist einzuschreiten. Daß dies keine leere Drohung ist, hat das Gericht gerade erst mit seinem Vorlagebeschluß zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank gezeigt, der mit der kaum rücknehmbaren Selbstbindung verknüpft ist, sich auch im Fall einer abweichenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache nicht beirren zu lassen.

Die Klagen waren trotzdem sinnvoll und in wesentlichen Details erfolgreich: Das Gericht hat wichtige Festlegungen zur Auslegung des ESM getroffen und völkerrechtlich verbindlich machen lassen, vor allem zur deutschen Haftungsobergrenze und zur Information des Parlaments. Karlsruhe erweist sich damit als unverzichtbar zur Korrektur der schlampigen Gesetzgebungsarbeit. Außerdem ist es die einzige Institution im Verfassungsgefüge, die immer wieder den Bundestag in seine Verantwortung vor dem Souverän, dem deutschen Staatsvolk, ruft. Letztlich ist es dieser Souverän selbst, der sich zu Wort melden muß, in Wahlen und, sobald wie möglich, Volksentscheiden.

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