© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  12/14 / 14. März 2014

Alliierte Vorbehaltsrechte: Überwachung Europas nicht im Sinn
USA wollen nur Anschläge verhindern
(wk)

In der Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik (1/2014) wendet sich Gerhard Schmid (SPD), ehemaliger Vizepräsident des Europäischen Parlaments, welcher 2000/01 einen Sonderausschuß zu den Schnüffelpraktiken der USA und ihrer Verbündeten geleitet hatte, gegen die „Überinterpretationen und Fehleinschätzungen“ der Medien in der aktuellen NSA-Affäre. Der US-Geheimdienst könne in Deutschland eben nicht „alles machen“, wie der Freiburger Historiker Josef Foschepoth unter Verweis auf die alliierten Vorbehaltsrechte und das Nato-Truppenstatut behaupte. Zum einen verbiete dies die Rechtslage gemäß des Zwei-plus-Vier-Vertrages, zum anderen seien Überwachungsprogramme wie Prism keineswegs allmächtig. Desgleichen betreibe die NSA auch keine systematische Wirtschaftsspionage. Informationen, welche für die US-Unternehmen bedeutsam sein könnten, „lassen sich mit dem Schleppnetzverfahren der strategischen Fernmeldekontrolle selten gezielt, sondern meist nur zufällig gewinnen“. Es gehe den USA tatsächlich vorrangig um „Anschlagsverhinderung“ und das Ziel, „dem Dschihadismus durch Festnahme oder Tötung seiner FührerInnen die personelle Grundlage zu entziehen“. Doch eine Ortung dieser Personen sei eben nur mit Kommunikationsüberwachung möglich. Deshalb würden die USA diese auch nicht aufgeben.

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