© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  11/14 / 07. März 2014

„Meine Güte, was muß denn noch passieren?“
Kirchweyhe: Der Täter, der Daniel S. zu Tode geprügelt hat, muß für fünf Jahre ins Gefängnis – vielen Bürgern erscheint das als zu milde
Hinrich Rohbohm

Sein Gesichtsausdruck verrät alles. Cihan A. hat sich ein milderes Urteil erhofft. Fünf Jahre und neun Monate muß der 21 Jahre alte Türke hinter Gitter. Im März vorigen Jahres hatte er am Bahnhofsvorplatz des niedersächsischen Ortes Kirchweyhe im Landkreis Diepholz den 25 Jahre alten Deutschen Daniel S. zu Tode geprügelt.

Mit dem Urteil folgte die Jugendstrafkammer des Landgerichts Verden weitestgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die für den Angeklagten eine Jugendstrafe von sechs Jahren gefordert hatte. Entsprechend zerknirscht präsentieren sich die Verteidiger. Schließlich hatten sie einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Die Zeugenaussagen während der Hauptverhandlung seien zu widersprüchlich, hatten die Anwälte von A. argumentiert, die unmittelbar nach dem Urteilsspruch zunächst keine Stellungnahme abgeben wollten. Inzwischen haben sie beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt.

Cihan A. ist mit blassem Gesicht in den Gerichtssaal gekommen. Die Selbstsicherheit, die er während der Beweisaufnahme ausgestrahlt hatte, ist verflogen. Als der Vorsitzende Richter Joachim Grebe das Urteil verliest, sackt A. in sich zusammen, weint. Fast väterlich klopft ihm sein Verteidiger Jürgen Meyer auf die Schulter. Doch so sehr ihn die nun ausgesprochenen 69 Monate Haft zuzusetzen scheinen, so wenig Verständnis haben Kirchweyhes Bürger für den Verurteilten übrig. So mancher aus dem Ort zeigt sich ungehalten darüber, daß das Urteil nicht höher ausgefallen ist.

„Der verbüßt jetzt lediglich eine Jugendstrafe. In spätestens drei Jahren ist der doch wieder draußen und dann kommt die nächste Katastrophe“, prophezeit ein Mittvierziger aus dem Ort und steht mit dieser Meinung nicht allein da. „Tut mir leid, das ist einfach zuwenig“, meint eine Bäckereiverkäuferin. Daniel S. sei tot, dafür könne es keine Entschuldigung geben. „Der ist doch null einsichtig, das sieht man doch schon daran, daß Zeugen bedroht wurden, die gegen ihn aussagen sollten.“

Tatsächlich war Cihan A. schon vor seinem tödlichen Angriff auf Daniel S. mehrfach gewalttätig in Erscheinung getreten. Weil er immer wieder Schläge austeilte, war er mehrfach von der Schule verwiesen worden. Aufgrund eines Streits um eine Zigarette hatte er zudem einst einen 14jährigen niedergestochen.

Die Tragödie begann in einem Bus, der sich in den frühen Morgenstunden des 10. März vorigen Jahres auf dem Rückweg von einer Wildeshausener Diskothek Richtung Kirchweyhe befand. Zwischen den beiden türkischen Freunden des Verurteilten und einigen Deutschen war es zum Streit gekommen, der auch handgreiflich wurde. Später schaltete sich Cihan A. ein. Per Handy fordert er Verstärkung an, bestellt Freunde zum Kirchweyher Bahnhof. „Bring alles mit an Waffen und Leuten. Das bringen wir auf meine Art zu Ende“, hatten Zeugen ihn am Telefon sagen hören. Auch die Schlagworte Miri und Mongols sollen gefallen sein. Den Insassen im Bus drohte er: „Ihr bleibt alle sitzen, für euch ist hier eh Ende. Ihr wißt, wenn ich etwas zu Ende bringe, dann ist ganz Kirchweyhe in Aufruhr.“ Mädchen fingen an zu weinen, Hilfe-SMS wurden verschickt.

Daniel S. hatte eigentlich nur schlichten wollen. Der anfängliche Streit war längst erledigt, Deutsche und Türken hatten sich die Hände gereicht. Nur einer konnte sich nicht beruhigen: Cihan A. In Kung-Fu-Manier hatte er seinem Opfer von hinten derart heftig in den Rücken getreten, daß es mit dem Kopf gegen den Bus knallte und dann ohnmächtig zu Boden ging. Anschließend, so berichteten es mehrere Zeugen, habe der Täter auf den Bewußtlosen eingetreten. Aber: Auch seine zu Hilfe gerufenen Freunde, die Brüder Cahit und Tahir A., sollen auf S. eingetreten haben. Ein Umstand, der den Fall noch komplizierter werden ließ, als er angesichts der zur Tatzeit alkoholisierten und später eingeschüchterten Zeugen ohnehin schon war.

Die Tritte hatten beim Opfer zu Einblutungen geführt, an denen es später starb. Doch welche davon waren die tödlichen? Das Gericht konnte diese Frage nicht eindeutig klären. Allein beim Tritt in den Rücken, so brutal er war, habe Cihan A. nicht davon ausgehen können, daß Daniel S. dadurch sterben könne. Später, als S. auf dem Boden lag und Cihan nochmals zutrat, hätte schon eher ein Tötungsvorsatz vorliegen können. Das Opfer hatte dabei eine Wunde am Hals erlitten, die laut medizinischem Gutachten ebenfalls zu den tödlichen Einblutungen hätte führen können. Ob aber genau dieser Tritt vom Angeklagten stammte oder nicht, gaben die Zeugenaussagen nicht her. „Dann gilt nun mal im Zweifel für den Angeklagten“, erklärt der Vorsitzende Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte Cihan A. wegen Mordes an Daniel S. angeklagt. Doch nach 24 Verhandlungstagen, in denen 48 Zeugen vernommen wurden, konnte das Gericht zwar eine Köperverletzung mit Todesfolge, nicht aber einen Tötungsvorsatz nachweisen. Ein Umstand, der bei vielen Kirchweyher Bürgern Wut hinterläßt. „Der Cihan ist hier kein Unbekannter, jeder weiß, wie gewalttätig der ist. Meine Güte, was muß denn noch alles passieren, damit so jemand mal für längere Zeit weggesperrt wird?“ entrüstet sich ein Anwohner aus der Nähe des Tatorts.

 

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