© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  09/14 / 21. Februar 2014

Sondervorschriften für Japan fallen
Der nach Fukushima angehobene Becquerel-Grenzwert für Lebensmittel wird auf Normalwert gesenkt
Volker Kempf

Am 31. März 2014 endet planmäßig die Gültigkeit der EU-Durchführungsverordnung 996/2012 für die „besonderen Bedingungen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist“. Die EU-Kommission hatte zuletzt am 26. März 2011 die EU-Höchstwerte (Becquerel pro Kilogramm beziehungsweise pro Liter) an die japanischen Eingreifrichtwerte angepaßt. Die japanischen Behörden senkten ihre Grenzwerte zum 1. April 2012, und die EU übernahm die niedrigeren Werte. Es galten für Lebensmittel aus Japan jene Grenzwerte, welche in der EU bei einem Atomunfall gültig wären. Diese Lebensmittel dürfen mit Cäsium-137 in Höhe von 1.250 Becquerel pro Kilogramm statt nur mit 600 Becquerel pro Kilogramm belastet sein.

Das Vorgehen der EU-Kommission stieß seinerzeit auf großen Protest seitens Verbraucherschutzverbänden und Wissenschaftlern. Denn 600 Becquerel pro Kilogramm seien bereits zu hoch angesetzt. Der Grenzwert sollte auf weniger als ein Zehntel, für Babynahrung auf ein Hundertstel davon gesenkt werden.

Mittlerweile gelten bezüglich Cäsium bei Nahrungsmitteln für Kinder 50 Becquerel pro Kilogramm, ebensoviel für Milch und Milchprodukte. Für flüssige Nahrungsmittel gilt ein Grenzwert von zehn Becquerel pro Kilogramm. Die derzeit noch gültige Verordnung sieht vor, daß Lebensmittel aus der Region Fuku­shima vor ihrer Ausfuhr Untersuchungen auf radioaktive Belastung unterzogen werden müssen.

Japanische Lebensmittel nur gering nachgefragt

Begrenzt wurden vor allem Importe aus der Region Fukushima. Aber es unterliegen hiernach auch Tee und Pilze aus anderen Regionen der Analyse für die Feststellung radioaktiver Belastung im Herkunftsland. Für neun weitere Präfekturen gilt die Vorschrift, bei bestimmten Lebensmitteln Proben zu entnehmen. Wenn die EU zum 1. April ihre „besonderen Bedingungen“ zurücknimmt, werden die Kontrollen auf radioaktive Belastung von importierten Lebensmitteln dann ohne besondere Regelungen für Japan erfolgen.

Verbraucherschutzverbände fordern, den im internationalen Vergleich hohen EU-Grenzwert für die Belastung mit Cäsium-137 in Lebensmitteln zu senken und zu vereinheitlichen. Was japanische Lebensmittel anbelangt, spielen diese für die Gesamternährung in Deutschland, bis auf Nischenprodukte aus Soja, grünen Tee und Algen, aber ohnehin eine geringe Rolle mit einem Marktanteil im Promillebereich.

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