© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/14 / 14. Februar 2014

Blick in die Medien
Fotorechte, Gema: Planlos im Neuland
Toni Roidl

Die Aufregung um das Pornoportal RedTube ist noch nicht verhallt, da rollt schon die nächste Abmahnwelle. Die Vorwürfe werden immer abstruser. Schuld hat das unbrauchbare IT-Recht. Die Gesetzeslage ist unklar und praxisfern, weil das Internet für die Juristen „Neuland“ ist.

So ist nicht geregelt, in welcher Weise Bildrechte zu kennzeichnen sind. Wer Fotos von freien Datenbanken wie Flickr oder Pixelio verwendet, muß Fotograf und Anbieter nennen. Nun hat die 14. Zivilkammer des Kölner Oberlandesgerichtes am 30. Januar entschieden, daß dies nicht mehr ausreicht. Der Urhebervermerk muß in das Bild montiert sein! Die Richter erwarten, daß Nutzer über die nötige Software verfügen und befanden den Aufwand der digitalen Bildbearbeitung zumutbar. Ob sie selbst das können?

Das Urteil erging, obwohl Pixelio in einer Stellungnahme ausdrücklich darauf verzichtete. Dieselbe Kammer kannte übrigens bereits im RedTube-Verfahren den Unterschied zwischen Speichern und Streaming nicht.

Das Ministerium empfiehlt den Nutzern, die eigenen Fotos lieber nicht zu benutzen.

Noch schöner: Das Bundesumweltministerium verschickte eine E-Mail, in der darauf hingewiesen wird, daß mehrere Verwender der Bilderdatenbank des Ministeriums abgemahnt worden seien. Es wird empfohlen, von einer Verwendung der eigenen Bilder abzusehen!

Der Europäische Gerichtshof muß derweil über Youtube entscheiden. Die Gema möchte nicht nur von Youtube Gebühren, sondern auch von Internetnutzern, die Youtube-Videos einbinden. Mit anderen Worten: Die wollen zweimal abkassieren. Dem EuGH steht als Urteilsgrundlage eine Richtlinie aus dem Jahr 2001 zur Verfügung – als es Youtube noch gar nicht gab.

Laut Bundesjustizminister Heiko Maaß (SPD) wird das digitale Urheberrecht nicht vor 2015 neu geregelt. Es wäre schön, wenn die Verantwortlichen dann jemanden zu Rate ziehen würden, der sich mit dem Internet auskennt.

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