© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  07/14 / 07. Februar 2014

Zwischen Reichstag und Kanzleramt
Werbung ist das halbe Leben
Marcus Schmidt

Gute Politiker sind gute Verkäufer. Wer sein Handwerk beherrscht, vermag auch Niederlagen als Erfolg darzustellen. Gilt dies auch im Fall der Demokratieerklärung, besser bekannt unter dem Begriff Extremismusklausel? Jedenfalls scheint hier noch nicht endgültig festzustehen, wer in der Sache nun tatsächlich triumphieren kann.

Nur soviel ist bislang klar: Die SPD bestimmt die Schlagzeilen und gibt den Ton an. Unter dem Applaus zahlreicher „zivilgesellschaftlicher“ Organisationen im „Kampf gegen Rechts“ verkündete sie in der vergangenen Woche, daß Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Extremismusklausel abgeschafft habe. Die Organisationen, die von den jährlich gut 30 Millionen Euro profitieren, mit denen die Bundesregierung die Extremismusbekämpfung fördert, agitierten von Anbeginn gegen die von Schwesigs Vorgängerin Kristina Schröder 2011 eingeführte Demokratieerklärung. Diese verlangt von allen Organisationen, die vom Staat Geld im „Kampf gegen Rechts“ haben wollen, ein schriftliches Bekenntnis zum Grundgesetz.

Mit der Abschaffung der „rechtlich fragwürdigen“ Extremismusklausel sei eine „zentrale Forderung aus dem SPD-Wahlprogramm“ umgesetzt worden, tönte der SPD-Bundestagsabgeordnete Sönke Rix am vergangenen Freitag, nachdem Schwesig und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht hatten. Die beiden Minister hätten sich „auf eine neue Handhabung der Zuwendungsbescheide“ geeinigt, heißt es darin im etwas gewundenen Behördendeutsch mit Bezug auf die Demokratie-Förderprogramme des Bundes. Anstelle der „eigenhändig zu unterzeichnenden Demokratieerklärung“ würden künftig die Initiativen verpflichtet, keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen weiterzugeben. Mit der neuen Regelung werde erreicht „daß niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt“.

Was zunächst als ein Schritt auf dem Weg zum Bürokratieabbau aussieht, könnte sich bald als munter spudelnde Finanzierungsquelle für linksextremistische Aktivisten erweisen. Denn über die Frage, was passiert, wenn beispielsweise doch Geld an die gewaltbereite Antifa fließt, die davon vielleicht neue Zwillen für den Kampf gegen den „Bullen-Staat“ kauft, gibt es unterschiedliche Ansichten. Während sich Anti-Rechts-Kämpfer Rix freut, daß mit der neuen Regelung auch die „Haftung für Kooperationspartner“ abgeschafft worden sei, interpretiert die Union die Einigung der beiden Ministerien völlig anders. Sollte im nachhinein bekannt werden, heißt es in einer Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion mit Blick auf die Initiativen, daß dennoch Geld an extremistische Organisationen und Personen weitergeleitet worden sei, „kann das Fördergeld zurückverlangt werden“.

Wahrscheinlich wird sich daher erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden lassen, wer im Streit um die Extremismusklausel tatsächlich als Sieger vom Platz gegangen ist.

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