© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  04/14 / 17. Januar 2014

Rüge des Presserates
Medien: Begriff „Zigeuner“ als diskriminierend gewertet
Felix Krautkrämer

Der Presserat hat der JUNGEN FREIHEIT eine Rüge erteilt. Das Gremium sah es als erwiesen an, daß die JF gegen Ziffer 12 des Pressekodex verstoßen habe. Demnach darf niemand wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Anlaß war eine Meldung der JF auf ihrer Internetseite über ein Urteil, nach dem Einwanderer aus Bulgarien und Rumänien Anrecht auf Sozialleistungen haben. Da im konkreten Fall eine Roma-Familie geklagt hatte, wählte die JF die Überschrift: „Zigeuner können Sozialhilfe bekommen“. In der Meldung selbst war von „Einwanderern aus Bulgarien und Rumänien“ die Rede.

Ende September ging eine Beschwerde beim Presserat ein. Laut dem Beschwerdeführer Dennis Riehle sei der Begriff „Zigeuner“ diskriminierend und habe einen „beleidigenden Charakter“. Dem hielt die JF entgegen, „Zigeuner“ sei ein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs und keineswegs negativ besetzt, noch automatisch herabwürdigend. Zudem sei es ein Sammelbegriff für Roma und Sinti. Darüber hinaus gebe es Angehörige der Sinti, die für sich selbst die Bezeichnung „Zigeuner“ bevorzugten.

Dieser Auffassung folgte der Presserat nicht und sprach gegen die JF eine Rüge aus. Die Überschrift suggeriere, das Landessozialgericht Essen habe eine Sonderregelung für eine bestimmte ethnische Minderheit im Sozialrecht geschaffen. Das Urteil gelte aber für alle Bürger der EU. Da die JF eine einzelne anspruchsberechtigte Gruppe herausgreife, könne dies Vorurteile gegen diese schüren. Zudem halte der Presserat den Begriff „Zigeuner“ nicht „für eine neutrale, nichtdiskriminierende Bezeichnung“.

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