© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  04/14 / 17. Januar 2014

Lesereinspruch

Vollversorgung

Zu: „Für die ungeborenen Babys kämpfen“ von Friederike Hoffmann-Klein, (JF 52/13-1/14)

Die Autorin nennt es einen „Skandal“, wenn förmlich – auf Grund des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – nicht anerkannte Beratungsstellen, die keine die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs bewirkende Bescheinigung ausstellen, wie Pro Femina e.V. in Heidelberg, „entgegen Recht und Gesetz nicht gefördert werden“.

Tatsächlich räumt das das Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes ergänzende und die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung umsetzende Landesrecht im Prinzip allen Trägern von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einen Anspruch auf Übernahme von 80 Prozent der notwendigen Personal- und Sachkosten ein, sofern dadurch das gesetzlich gebotene landesweit flächendeckende Beratungsangebot sichergestellt wird.

Da in Baden-Württemberg die Vollversorgung längst existiert, dürfte die Ablehnung hierin begründet sein. Dem Staat ist eine über den Bedarf hinausgehende finanzielle Beteiligung schon aus haushaltsrechtlichen Gründen verwehrt.

Dieter Ellwanger, Leinfelden-Echterdingen

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen