© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/14 / 03. Januar 2014

Meldungen

Bulgarien entsetzt über britische Sozialpolitik

LONDON. Zur Abwehr des seit Monaten zunehmenden sogenannten Sozialhilfetourismus aus Rumänien und Bulgarien hat die britische Regierung Einschnitte bei der Sozialhilfe vollzogen. Grund für diesen Schritt ist, daß gerade Einwanderer aus diesen Ländern ab Januar unbegrenzte Freizügigkeit in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten genießen. Entsprechend wird die Regierung unter David Cameron allen Einwanderern aus der EU in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts kein Arbeitslosengeld mehr zu gewähren. Diese Maßnahme sei Teil einer Reihe von Gesetzen, die Großbritannien zu einem „weniger attraktiven Ort für EU-Einwanderer machen, die herkommen und versuchen, auf Staatskosten zu leben“, erklärte der britische Premierminister. Dagegen verwahrte sich der bulgarische Außenminister Kristian Vigenin. Man werde sehen, so der 38jährige, daß es ab Jahresbeginn keinen erhöhten Zuzug geben werde. Die Bulgaren seien „keine Bettler“, sie nutzten das soziale System nicht, ganz im Gegenteil – mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen für ihre „niedrig bezahlte“ Arbeit trügen sie ihren Teil zu der britischen Wirtschaft bei. Unter Hinweis auf die UK Independence Party (Ukip) kritisierte Vigenin den zunehmenden Euroskeptizismus und die Fremdenfeindlichkeit in Europa. Es sei „schade“, so der Sozialist weiter, daß sich Cameron von Nigel Farages Anti-Einwanderungspolitik angesprochen fühle. (ctw)

 

Armenier-Genozid: Leugnung legitimiert

STRASSBURG. Die Leugnung des Völkermords an den Armeniern fällt unter die Meinungsfreiheit und darf nicht bestraft werden. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg hervor. Demnach müssen die Staaten eine offene Debatte über die Geschichte zulassen und auch Minderheitenmeinungen schützen.Hintergrund ist die Verurteilung eines türkischen Politikers, der den Völkermord an den Armeniern durch das Osmanische Reich als „internationale Lüge“ bezeichnet hatte. Er war deswegen von mehreren Schweizer Gerichten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Ansicht der Straßburger Richter sei damit das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden. In ihrer Entscheidung betonten die Richter jedoch, ihr Urteil habe keinen Einfluß auf die Gesetze zum Verbot der Holocaust-Leugnung. Dort würden „konkrete historische Fakten angezweifelt“, wie zum Beispiel die Existenz von Gaskammern. Zudem hätten alle internationalen Gerichte die Rechtsprechung zum Holocaust immer wieder bestätigt. Beim Völkermord an den Armeniern, bei dem bis zu 2,1 Millionen Menschen starben, gebe es dagegen eine nicht abgeschlossene wissenschaftliche Debatte. (ho)

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