© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  52/13 / 13. Dezember 2013 u. 01/14 / 20. Dezember 2013

Debatte um die elektronische Gesundheitskarte
Mit der alten ins neue Jahr
Christian Rudolf

Haben Sie auch Post von ihrer Krankenkasse erhalten? Den Säumigen und Widerwilligen oder einfach nur Fotoscheuen unter den Versicherten, die nach wie vor ihr Paßbild nicht eingeschickt haben, machen die Gesetzlichen dieser Tage die Hölle heiß. Unübersehbar prangt die Großschrift auf dem Beileger: „Ab 1. Januar wird Ihre Versichertenkarte ungültig!“ Wer nicht umgehend sein Konterfei einreiche, könne nach Neujahr in der Arztpraxis „Probleme bekommen“, müsse er doch den Versicherungsschutz umständlich nachweisen.

Doch gemach. Die Informierten werden sich nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen. Mit der alten Krankenversicherungskarte kann man auch 2014 noch zum Arzt, sofern diese noch nicht abgelaufen ist. Nur sagen einem die Kassen das nicht. Haben sie doch von der Politik Druck, die elektronische Gesundheitskarte (eGk) durchzusetzen. Und den geben sie an ihre „Kunden“ weiter. Folgerichtig verkündete der Spitzenverband der Krankenkassen per Pressemitteilung, ab Januar gelte nur noch die eGk. Doch das trifft definitiv nicht zu.Wie die JUNGE FREIHEIT auf Nachfrage von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erfuhr, dient die alte Chipkarte nur dann nicht mehr als Versicherungsnachweis, wenn man die neue eGk schon erhalten hat. Das ist klar geregelt in Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag Ärzte.

Die teure Umstellung auf die neue Mikroprozessor-Multifunktionskarte ist natürlich wieder einmal nur zu unserem Besten: Durch das Foto solle „Mißbrauch“ vermieden werden. Die Kosten für die Karte und die dahinterstehende „Gesellschaft für Telematikanwendungen“ deckelt das Sozialgesetzbuch V ausdrücklich nicht, das Gesundheitsministerium kann die Ausgaben dafür jederzeit erhöhen. Das (linke) Grundrechtekomitee schlägt derweil Alarm, daß mit der eGk die Einführung elektronischer Patientenakten verbunden ist, die außerhalb der Praxen auf zentralen – und damit höchst mißbrauchsgefährdeten – Servern gespeichert werden sollen.

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