© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  49/13 / 29. November 2013

Aufrüstung bei der Piraten-Abwehr: Bewaffnete Handelsschiffahrt
Unsouveräne Sicherheitsdienste
(sb)

An der Bedrohungslage durch Piraterie vor Afrikas Küsten hat sich wenig geändert. Nur der Gefahrenschwerpunkt verlagerte sich 2012 von Somalia nach Westafrika, wo im April 2013 zwei Schiffe deutscher Reedereien betroffen waren, deren Besatzungsmitglieder entführt wurden. Da die Bundesregierung der Forderung des Verbandes Deutscher Reeder, Schiffe durch Militär oder Polizei schützen zu lassen, nicht nachgab, hat sie nun zumindest die gesetzliche Basis für den Einsatz privater Sicherheitsdienste an Bord verbessert. Am 1. Dezember 2013 tritt das „Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen“ vollumfänglich in Kraft. Damit soll ein Operieren in einer rechtlichen Grauzone beendet werden. Das neue Zulassungsregime prüft nicht mehr individuelle, sondern unternehmerische Zuverlässigkeit, setzt Standards für die Einstellung sachkundigen Personals und bestimmt Einsatzregeln für den Angriffsfall. Wie die Hamburger Seerechtler Tim R. Salomon und Sebastian tho Pesch monieren, weise das Gesetz leider große Lücken bei der Überwachung der praktischen Gefahrenabwehr auf, so daß der konkrete Waffeneinsatz für deutsche Behörden nur unzureichend zu überprüfen ist (Die Öffentliche Verwaltung, 19/2013). Zudem lasse ausgerechnet Nigeria vor seiner Küste nur nigerianische Sicherheitsdienste zu.

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