© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  45/13 / 01. November 2013

Mißbrauch des Asylrechts hat keine Konsequenzen
Fatales Urteil
Michael Paulwitz

Wieder so ein Urteil, dessen Signale die Völker noch in den letzten und ärmsten Winkeln dieser Erde hören werden: Man muß nur mit einem falschen Paß nach Deutschland kommen und konsequent Identität und Herkunftsland verschweigen, schon kann man trotz eines abgelehnten Asylantrags zehn Jahre – oder länger – auf Kosten der deutschen Steuerzahler leben und prozessieren und muß für diesen vorsätzlichen Betrug nicht mal Leistungskürzungen fürchten.

Das jedenfalls liest das Sozialgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil aus der fatalen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 zur drastischen Anhebung der Leistungen für Asylbewerber heraus, die für sich schon als grelle Einladungsfanfare zur Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme gewirkt hat.

Skandalurteile wie diese – auch der Blankoscheck des Landessozialgerichts NRW für osteuropäische Armutseinwanderer gehört dazu – spiegeln die skrupellose Hybris einer übermächtig gewordenen Migrationsindustrie. Den Maßstab der Rechtlichkeit und Billigkeit haben die Asyl-Lobbyisten in Richterrobe längst verloren: Der einheimische Langzeitarbeitslose, der seine Mitwirkungspflicht gegenüber der Arbeitsagentur nicht erfüllt, darf mit Leistungskürzungen bestraft werden, der Asylbewerber, der gesetzwidrig seine Herkunft verschleiert, nicht. Das ist blanke Inländerverachtung.

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