© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/13 / 18. Oktober 2013

Meldungen

Bundeswehr plant neue Gedenkstätte

Berlin. Das Verteidigungsministerium plant eine neue Gedenkstätte für die gefallenen Soldaten der Bundeswehr. In dem Ehrenmal, das auf dem Gelände des Einsatzführungskommandos in Geltow bei Postdam errichtet wird, sollen auch Gedenksteine aus Aufghanistan aufgestellt werden, die aufgrund des Rückzuges der Bundeswehr nach Deutschland gebracht werden, berichtet die Welt. Mit einem „Wald der Stille“ soll zudem ein Erinnerungsort für Angehörige von Soldaten, die während ihres Dienstes in der Heimat gestorben sind, geschaffen werden. Die Gedenkstätte auf dem Kasernengeländer, die am Volkstrauertag 2014 eingeweiht werden soll, soll laut Bundeswehr grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. (ms)

 

Streit um Beisetzung Erich Priebkes

BERLIN. Nach dem Tod des als Kriegsverbrecher verurteilten ehemaligen Waffen-SS-Offiziers Erich Priebke ist ein Streit über seine Beisetzung ausgebrochen. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum forderte, den Leichnam nach Deutschland zu überführen. Nur dort könne verhindert werden, „daß die Trauerfeier und die Beisetzung zu einer Show für Neonazis“ werde, sagte der Präsident der Organisation, Efraim Zuroff. Den ursprünglichen Wunsch Priebkes, neben seiner Frau in Argentinien beerdigt zu werden, hatte die Regierung in Buenos Aires abgelehnt. Ob es zu einer Beisetzung in Deutschland kommt, ist allerdings unklar. Die Stadt Hennigsdorf, in der Priebke 1913 geboren wurde, lehnte eine Beisetzung auf den örtlichen Friedhöfen ab. Dort könnten nur Personen beerdigt werden, die auch ihren Wohnsitz in der Gemeinde gehabt hätten. Priebke war 1998 in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll an einem Massaker, bei dem 1944 mehr als 330 Menschen ermordet wurden, beteiligt gewesen sein. Die Haftstrafe saß Priebke wegen seines schlechten Gesundheitszustandes unter Hausarrest ab. (ho)

 

Gericht hebt Urteil gegen Salafist auf

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen salafistischen Attentäter aufgehoben. Der Täter sollte unter anderem wegen eines Messerangriffs auf Polizisten eine sechsjährige Haftstrafe absitzen. Das Verfahren gegen den 27 Jahre alten Türken muß nun in Teilen vor dem Landgericht Bonn neu verhandelt werden. Der strenggläubige Moslem hatte im Mai 2012 eine Demonstration der islamkritischen Partei Pro NRW angegriffen und zwei Polizeibeamte durch Messerstiche verletzt. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.Aus Sicht des Bundesgerichtshofs sei die Begründung für eine derart hohe Strafe allerdings „bedauerlich knapp ausgefallen“. (FA)

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