© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/13 / 27. September 2013

Meldungen

Piraten-Chef  Schlömer schmeißt hin

Berlin. Nach der Wahlniederlage der Piraten hat Parteichef Bernd Schlömer seinen Rücktritt angekündigt. „Tschüs Piraten! Das war es für mich. Ich ziehe mich zurück“, schrieb Schlömer auf Twitter. Seine Partei war mit 2,2 Prozent deutlich unter der Fünfprozenthürde geblieben. Auch im Vergleich zur Bundestagswahl 2009 hatten die Piraten, trotz stärkerer medialer Präsenz und dem zwischenzeitlichen Einzug in vier Landesparlamente, ihren Stimmenanteil nur um 0,2 Prozentpunkte steigern können. Noch zwei Tage vor der Bundestagswahl war die Partei von einem Ergebnis von bis zu acht Prozent ausgegangen. Nachfolger Schlömers wird voraussichtlich sein Stellvertreter Sebastian Nerz, der die Partei bereits von 2011 bis 2012 geführt hatte. (ho)

 

Geständnis im Meuterei-Prozeß

Rostock. Im Prozeß wegen Meuterei auf einem Marineschiff hat einer der sechs Angeklagten vor dem Amtsgericht Rostock ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Die Beschuldigten sollen im Februar einen Bootsmann thailändischer Abstammung auf dem Schiff im Hafen der libanesischen Hauptstadt Beirut mit Klebeband an einen Tisch gefesselt und ihm den Satz „Hier wohnen die Mongos“ auf den Unterschenkel geschrieben haben. Dabei handelte es sich laut Anklage um einen Denkzettel für eine frühere Äußerung des Bootsmanns. Dieser habe bei einer Musterung einem Offizier geantwortet: „Offiziere schlafen in der Kammer, an Deck schlafen die Mongos.“ Der geständige Soldat will die Aktion als Spaß verstanden wissen. Das Wort „Mongo“ habe an Bord zum üblichen Sprachgebrauch gehört. Mit der Abstammung des Bootsmanns, der im übrigen mit der Mannschaft an Deck geschlafen habe, hätte die Aktion nichts zu tun gehabt. (tb)

 

Volle Sozialleistungen für EU-Ausländer

Essen. Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien haben vollen Anspruch auf deutsche Sozialleistungen, wenn sie Deutschland zu ihrem neuen Lebensmittelpunkt erklären. Das hat das Landessozialgericht Essen entschieden. Bisher hatten diese nur Anspruch auf Kindergeld, medizinische Notversorgung und Rückreisekosten. Im konkreten Fall ging es um eine sechsköpfige Familie aus Bulgarien, die im Januar 2013 Antrag auf Sozialhilfe gestellt hatte. Die Eltern von vier Kindern sprechen weder deutsch, noch können sie eine Ausbildung nachweisen. Der Antrag wurde von der Stadt abgelehnt, da sich die Familie lediglich auf der Suche nach Arbeit in Deutschland aufhält. Das Landessozialgericht folgte der Argumentation des Paares, in Deutschland ihren neuen Lebensmittelpunkt gefunden zu haben. Die Familie lebte bisher nach eigener Aussage von 773 Euro Kindergeld und Ersparnissen. Ihr stehen nun rund 1.700 Euro zuzüglich Mietkosten zu. (FA)

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