© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  37/13 / 06. September 2013

Blick in die Medien
Polizei: Neue Verbote dank Pressemitteilung
Toni Roidl

Aufmerksame Leser der Qualitätsmedien kennen das unterhaltsame Spiel „Errate die Täterherkunft“ bei der Lektüre der Polizeiberichte, wenn es um die aggressiven Bewohner des ominösen „Südlandes“ geht oder „Jugendliche“, die so oft in „Streit“ geraten.

Nun hat die Berliner Polizei eine neue Sprachregelung eingeführt. In mehreren Pressemitteilungen taucht plötzlich ein bislang unbekannter Straftatbestand auf. So heißt es dort: „Die Ermittlungen wegen Verdachts der Haßkriminalität hat ein Fachkommissariat des Polizeilichen Staatsschutzes beim Landeskriminalamt übernommen.“ Uiuiui.

Es gibt also Fachkommissariate für „Haßkriminalität“? Auf welcher Grundlage die Kommissare arbeiten, ist unklar, denn es fehlt eine juristische Definition dieses Straftatbestandes. Die Grünen stellten dazu am 23. August eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Sie verlangten darin eine Aufstellung der Formen von Haßkriminalität. Als Beispiele werden genannt: Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung oder des gesellschaftlichen Status sowie Straftaten gegen Behinderte, Muslime oder Sinti und Roma.

Wer ermittelt nun, wenn Straftaten gegen Behinderte oder aufgrund der sexuellen Orientierung von Moslems oder Sinti und Roma begangen werden? Und da Leser von Qualitätszeitungen so geübt im Rätselraten sind: Wie oft ermittelt der Staatsschutz wohl zukünftig, wenn Deutsche wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder kulturellen Eigenart beleidigt werden? Und: Zählt die Kritik am Islam auch schon zur „Haßkriminalität“?

Immerhin: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nennt in einem Dossier zum Thema „Haßkriminalität“ noch zwei weitere Opfertypen: den „Ungläubige“, der Opfer radikalislamischer Straftäter wird, und den Polizisten, der eine Demonstration der NPD beschützen muß.

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