© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/13 / 23. August 2013

Wenn Journalisten versagen
NSU-Prozeß: Mit ihrer Berichterstattung bauen die Medien unablässig Druck auf das Gericht aus
Thorsten Hinz

Der NSU-Prozeß befindet sich in der Sommerpause. Belastbare Erkenntnisse über die Morde an den türkischen und griechischen Kleinhändlern und an der Polizistin Michèle Kiesewetter hat er bisher nicht erbracht. Erst recht bleibt die Tatbeteiligung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe unbewiesen.

Für die Medien entsteht daraus eine Verlegenheit. Sie hatten die NSU-Hypothese von Anfang an als eine unzweifelhafte Tatsache dargestellt und sich damit festgelegt. Da sie nichts Substantielles berichten konnten, analysierten sie Zschäpes Styling und Make-up, ihre Körpersprache und Mimik. In voyeuristischer Manier zitierten sie aus der privaten Korrespondenz, die von den Behörden beschlagnahmt worden war. Die „Nazi-Braut“ wird als rechtliche Person und Individuum sukzessive ausgelöscht.

Unisono werfen die Journalisten ihr vor, daß sie sich nicht reumütig gibt, daß sie vor Gericht entspannt wirkt und sogar lacht. Nur, die Angeklagte äußert sich bislang überhaupt nicht zu den Taten, und bis zum Beweis des Gegenteils gilt für sie die Unschuldsvermutung. Warum soll sie Reue zeigen für etwas, zu dem sie bisher hartnäckig schweigt? Sie würde sich in einen Selbstwiderspruch begeben, der ihre Verteidigung untergraben und eine Verurteilung sicher machen würde. Man sieht: In der NSU-Berichterstattung ist jede Logik außer Kraft gesetzt.

Welt-Autorin Hannelore Crolly weiß über Zschäpe und ihr Verhältnis zu Böhnhardt und Mundlos zu berichten: „Ihr (Zschäpes – Th.H.) Google-Suchverzeichnis listet viel Buntes auf, etwa über den Pornostar Sexy Cora, Disneyland Paris, Musik, Gesundheit, Sex. Politik oder gar Nazi-Propaganda fanden sich nicht. Da ist sie also, die Bravo-Leserinnenseite der banal-normalen Beate Zschäpe, die rosa Puschen zu Hause trug. Diese Seite würden die Verteidiger gern im Vordergrund sehen: Zschäpe als eine Art urdeutsche Frau, die die Kohlen im Herd schürt, während die Männer draußen an der Front irgend etwas trieben.“ Frau Crolly aber läßt sich nicht täuschen und zieht eine Verbindung zum Judenmörder Adolf Eichmann und Hannah Arendts „Banalität des Bösen“. Die Überschrift lautet: „Ein böses, banales Leben“.

Halten wir fest: Zschäpes private Harmlosigkeit wird als Indiz für ihre Täterschaft ausgelegt. Hätte sie nach Eva Braun statt nach Sexy Cora gegoogelt, wäre das erst recht der Fall gewesen. In jedem Fall gilt ihre Schuld als sicher: Ein Muster, das sich bereits in den Moskauer Schauprozessen 1936/38 bewährt hat.

Der Begriff Schauprozeß verlangt einen vorsichtigen Umgang, doch unübersehbar ist der Drang der Medien, das NSU-Verfahren in einen solchen zu verwandeln. Die Angeklagte wird zum Nicht-Menschen, zum Dämon gestempelt, der auf jeden Fall weggesperrt gehört. So wird Druck auf das Gericht aufgebaut, während die Angeklagte und ihre Verteidigung einem steten Zermürbungsprozeß ausgesetzt sind. Erste Folgen sind sichtbar. So hat Verteidigerin Anja Sturm aufgrund von Mobbing ihre Berliner Kanzlei verlassen (JF berichtete).

Die psychologische Zersetzung ist indes nur das sekundäre Motiv der Kampagne. Das primäre reicht tiefer. In der August-Nummer des Monatsjournals Eigentümlich frei kommt ein anonymisierter Insider und Kenner der NSU-Akten zu Wort. Ihm zufolge soll Zschäpe unbedingt verurteilt werden. Weil die Indizien dafür nicht ausreichen, will die Bundesanwaltschaft ihre Schuld über eine behauptete Gruppendynamik innerhalb des NSU herstellen, deren Zentrum sie gewesen sei. Zschäpe habe „die Belastungssituation“ einer jahrelangen Existenz im Untergrund „durch Hausarbeit und emotionalen Ausgleich kompensiert“ und sei das „Über-Ich“ der Gruppe gewesen. Daraus ergebe sich ihre Mitverantwortung für die Morde. Zschäpe muß „als Hirn der Gruppe bestätigt werden, damit die Theorie glaubwürdig bleiben kann. Das ist der Grund für ihre Dämonisierung.“

Die viel wahrscheinlichere Variante, daß die Normsetzung für das Trio von außen – zum Beispiel über geheimdienstliche Kanäle – erfolgt sei, würde von der Bundesanwaltschaft überhaupt nicht erwogen. Und die Journalisten? Sie spielen in der Strategie den ihnen zugewiesenen Part.

Die Mordserie, hieß es zu Beginn der Affäre in der JUNGEN FREIHEIT (47/11), sei so „unheimlich und furchteinflößend, daß man sich wünscht, es möge tatsächlich nur eine autonome, neonazistische Terrorzelle verantwortlich sein und niemand sonst. Es verdichtet sich das Gefühl, vor einem Abgrund, vor einem Arkan-Bereich der Politik zu stehen. Die Medien, die im Einheitstakt das Lied von der ‘Braunen Armee Fraktion’ skandieren, verstärken die Schwindelgefühle noch.“

Die Publizität im anbrechenden bürgerlichen Zeitalter mußte gegen die „Arkanpolitik des Monarchen durchgesetzt werden“. So steht es im „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ von Jürgen Habermas. Personen und Sachfragen wurden zum Gegenstand der öffentlichen Erörterung und politische Entscheidungen damit „revisionsfähig“. „Heute wird Publizität umgekehrt mit Hilfe einer Arkanpolitik der Interessenten durchgesetzt“ und Personen oder politische Maßnahmen der manipulierten Öffentlichkeit mittels „Öffentlichkeitsarbeit“ untergeschoben. Er nannte das „Refeudalisierung“.

Die Sätze bleiben auch fünfzig Jahre später bedenkenswert. Doch wie harmlos und idyllisch, unpolitisch – bundesrepublikanisch eben –, erscheint ihre Begründung. Bei Habermas wird die Arkan-Praxis durch die Abhängigkeit der Medien vom Anzeigengeschäft und den verstaatlichten Presseagenturen, durch die Netzwerke aus Privatinteressen, Verbänden, Parteien, Verwaltungen konstituiert. Die Harmlosigkeit erlaubte es ihm, innerhalb des Systems am normativen Anspruch auf Öffentlichkeit festzuhalten.

In der Tat haben Journalisten immer wieder Machtmißbräuche, Parteispenden- und Korruptionsskandale aufgedeckt, zuletzt den Skandal um Gustl Mollath. Doch das waren und sind Vorgänge, die sich in den Kulissen abspielen. Die wirklichen Arkan-Bereiche werden von ihnen bedient, vernebelt, tabuisiert, ohne daß sie sie überhaupt identifizieren, geschweige denn durchschauen.

Der Kenner der NSU-Akten endet in Eigentümlich frei mit der Aussage, die „gestaffelte Maschinerie des Nato-Sicherheitsapparates und des deutschen Staates“ sei im Begriff, eine Wahrheit zu installieren, „an der man nicht mehr wird rütteln können“. In diesem Sinne hatte die JUNGE FREIHEIT schon vor Monaten konstatiert, die „Opfer der Mordserie (würden) faktisch als Blutzeugen und Stifter eines neuen Gründungsmythos geheiligt“ (JF 46/12).

Das wäre nicht nur eine Refeudalisierung, sondern vollendetes Mittelalter.

Foto: Beate Zschäpe kommt in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München (17. Juli 2013): Die Angeklagte soll unbedingt verurteilt werden

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