© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/13 / 23. August 2013

Urteil im Fall Jonny K.
Keine Abschreckung
Henning Hoffgaard

Viereinhalb Jahre für ein Menschenleben. Jonny K. wurde im vergangenen Jahr mitten auf dem Berliner Alexanderplatz totgeprügelt. Haupttäter Onur U. muß nun ein paar Jahre hinter Gitter. Und das Schönste: Alle sind zufrieden. Berlins Innensenator zeigte sich sicher, das „Urteil dürfte potentielle Gewalttäter abschrecken“. Was er dabei galant unter den Tisch fallen ließ, Onur U. ist bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft. Antiaggressionstraining, Bildungsangebote, Sozialarbeiter. Für viel Geld der Steuerzahler kam er in den Genuß von fast allem, was unter dem Stichwort „Gewaltprävention“ läuft. Genutzt hat es nichts.

Der zur Tatzeit 19jährige kam wegen angeblicher „Reifeverzögerungen“ in den Genuß des Jugendstrafrechtes. „Reifeverzögerungen“ bei jemandem, der sich über Monate in der Türkei den deutschen Behörden entzieht. Bei jemandem, der sich geschickt aus der Verantwortung stehlen wollte und die Schuld anderen gab. Mit dem im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedanken ist Leuten von solchem Schlag nicht beizukommen. Deutschlandweit sind Tausende „Intensivtäter“ auf freiem Fuß. Warum eigentlich? Vom Urteil gegen Onur U. läßt sich niemand abschrecken. Abschreckung und Erziehung? Das paßt einfach nicht zusammen. Wer andere überfällt und verprügelt, muß sofort ins Gefängnis. Nicht erst beim dritten Mal. Abschreckung durch Strafe.

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