© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  29/13 / 12. Juli 2013

Gefangen in der Rassismusfalle
BMW in den USA: Autobauer wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz angeklagt
Elliot Neaman

Während BMW in den USA beim Absatz seiner Karossen Rekorde feiert, steht es andernorts am Pranger. Mutmaßlicher Verstoß gegen das Bürgerrechtsgesetz von 1964 heißt die Anklage der mit der Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz beauftragten Equal Employment Opportunity Commission (EEOC). Neben BMW sitzt auch die Supermarktkette Dollar General Stores auf der Anklagebank.

Die US-Bundesbehörde wirft beiden Unternehmen vor, die Überprüfung polizeilicher Führungszeugnisse in diskriminierender Weise gegen Bewerber eingesetzt zu haben, die aufgrund von Mord, tätlichen Übergriffen, Vergewaltigung, Kindesmißbrauch, ehelicher Gewalt, Drogenmißbrauch und Verstößen gegen das Waffengesetz vorbestraft waren.

Kritik an Überprüfung des Führungszeugnisses

Im Fall von BMW geht es konkret um 70 schwarze und 18 nichtschwarze Arbeitnehmer, die laut Anklage aufgrund von Vorstrafen nicht weiterbeschäftigt wurden. Die EEOC könnte die Unternehmen zwingen, die Kläger wieder einzustellen und ihnen entsprechende Entschädigungen zu zahlen – allerdings gilt dies ausschließlich für die schwarzen Arbeitnehmer.

Laut Angaben der EEOC wurden zehn Prozent schwarze, jedoch nur sieben Prozent weiße Bewerber aufgrund ihrer Vorstrafen abgelehnt. Aus diesem Unterschied von drei Prozentpunkten leitet sie eine „unverhältnismäßige Auswirkung auf Schwarze" ab.

Etwa neun von zehn US-Arbeitgebern holen bei der Einstellung von Arbeitnehmern polizeiliche Führungszeugnisse ein, und zwar vor allem aus zwei Gründen. Erstens wollen Unternehmen sich auf diese Weise gegen Diebstahl oder Mißhandlung von Kollegen absichern.

Daß ein Einzelhandelsgeschäft wissen will, ob ein Kassierer, der den ganzen Tag mit Geld umgeht, vorbestraft ist oder nicht, ist verständlich. Zweitens sind Unternehmen für die Handlungen ihrer Arbeitnehmer haftbar und müssen Klagen seitens ihrer Kunden befürchten, wenn sie bei der Überprüfung ihrer Angestellten nicht die gebührende Sorgfalt walten lassen.

BMW hatte für ein Werk in Spartanburg/South Carolina einen neuen Subunternehmer beauftragt. Arbeitnehmer, die für den vorherigen Auftragnehmer tätig waren, wurden aufgefordert, sich bei der neuen Firma erneut zu bewerben. Bei der routinemäßigen Überprüfung ihrer polizeilichen Führungszeugnisse stellte sich heraus, daß 70 der schwarzen Arbeitnehmer vorbestraft waren. Daß BMW sie zuvor eingestellt hatte, weist eindeutig darauf hin, daß ihre nunmehrige Ablehnung aufgrund ihrer Vorstrafen erfolgte und nicht etwa aus Rassismus, wie die EEOC behauptet.

Dennoch will die EEOC eine Botschaft an andere Arbeitgeber schicken, indem sie ein grelles Schlaglicht auf eine große inländische Einzelhandelskette und einen namhaften internationalen Autobauer wirft. Die demokratischer Kontrolle unterworfene Bundesbehörde versucht, mit Hilfe statistischer Konstruktionen und technokratischer Steuerung dem Rassismus in den USA beikommen zu können.

In diesem Kontext fordert die EEOC begleitend, daß Bewerber die Möglichkeit erhalten sollen, „ihre persönlichen Umstände zu erläutern", anstatt sie aufgrund von Vorstrafen automatisch abzulehnen. Das hört sich gut an, hätte aber laut Arbeitsmarktexperten in Wirklichkeit eine weitere Flut von Rechtsklagen zur Folge – läge es dann doch im subjektiven Ermessen jedes einzelnen Personalchefs, zu entscheiden, unter welchen Umständen ein vorbestrafter Bewerber tragbar ist oder nicht.

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