© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  28/13 / 05. Juli 2013

Verfassungsschutz: Erwähnung von Pro Köln rechtswidrig
Raunen reicht nicht
Günter Bertram

Die jährliche Indizierung der JUNGEN FREIHEIT in den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzberichten hatte das Bundesverfassungsgericht schon 2005 für verfassungswidrig erklärt. Weil das Amt seine Verdächtigung – bei der es blieb, ohne je eine belastende Feststellung zu riskieren – unzureichend begründet habe. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Bürgerbewegung Pro Köln ein Urteil gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gefällt: Dessen wiederholte Präsentation von Pro Köln als „Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ sei rechtswidrig, und zwar schon deshalb, weil das einschlägige Bundesgesetz dafür einen bloßen Verdacht nicht genügen lasse.

Das übliche Geraune reicht demnach also nicht aus; es bedarf positiv begründeter Feststellungen, die im Streitfall zu beweisen wären. In den nur diffusen Verdacht fließt ja vieles ein. Für diesen vergifteten Pranger genügt schon die politisch inkorrekte Sprache eines Verdächtigen; jedenfalls in der Regel – die freilich seltene Ausnahmen zuläßt. Die genannte Leipziger Entscheidung ist erst in dritter, sprich letzter Instanz ergangen. Das zeigt, wie auch die Rechtsprechung politisch unsicher hin und her pendelt.

 

Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Hamburger Landgericht.

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