© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  25/13 / 14. Juni 2013

Jetzt geht’s ans Eingemachte
Euro-Krise: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über den ständigen Rettungsschirm EMS
Taras Maygutiak

Auflauf vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Knapp siebzig Demonstranten, meist Mitglieder der „Alternative für Deutschland“, haben sich vor den Toren des höchsten deutschen Gerichtes versammelt. Sie wollen ihren Unmut über die Euro-Rettungspolitik zum Ausdruck bringen. Nur, warum eigentlich?

Unterschrieben hatte Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag zum Europäischen Stabilitätssmechanismus (ESM) schließlich bereits vor neun Monaten. Alle Eilanträge auf einstweilige Anordnung, dem Bundespräsidenten zu untersagen, den ESM-Vertrag zu unterschreiben, scheiterten. Mit der Auflage, daß der deutsche Anteil am ESM 190 Milliarden nicht überschreiten darf, erlaubte das höchste Gericht Gauck damals, den Vertrag abzusegnen. Ein endgültiges Urteil war damit nicht gefallen. Nun also das Hauptverfahren. Eine „intensive summarische Prüfung“ habe man im vergangenen Jahr vorgenommen, machte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag in Karlsruhe klar.

Zwar habe der ESM seine Arbeit nach dem grünen Licht für die Unterschrift schon bald aufgenommen, dennoch gebe es offene Fragen, die noch entschieden werden müßten, betonte Voßkuhle: Ist hinreichende haushaltsrechtliche Vorsorge für den Fall getroffen, daß größere Beträge von Kapitalabrufen – wie sie im Vertrag stehen – von der Bundesrepublik kurzfristig an den ESM zu leisten sind?

Könnte Deutschland nämlich diesen Verpflichtungen nicht innerhalb von sieben Tagen nachkommen, würde es das Stimmrecht in den ESM-Gremien verlieren. Dies wäre nach den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Demokratieprinzip „nicht hinnehmbar“, sagte der Gerichtspräsident. Die zweite Frage, die das höchste Gericht beantworten muß: Ist der Bundestag in Entscheidungen des Gouverneursrates über die Ausgabe von Anteilen am Stammkapital des ESM zu einem vom Nennwert abweichenden Kurs hinreichend einbezogen? Und muß in bestimmten Fällen statt des vorgesehenen Haushaltsausschusses das Plenum des Bundestages entscheiden?

Neben diesen offenen Fragen ging es diese Woche in Karlsruhe auch um den Staatsanleihenankauf der EZB. Einige Kläger hatten ihre Klage erweitert, weil sie befürchten, dass durch das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions), das die EZB am 6. September 2012 ins Leben gerufen hat, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages nicht mehr gewahrt ist. Die Bundesbank kritisiert das Programm ebenfalls als „verbotene Staatsfinanzierung“. Über „die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit“ des ESM sowie der EZB habe das Gericht auch im Hauptsacheverfahren nicht zu entscheiden, machte Voßkuhle klar: „Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.“

Umgekehrt spiele es für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der zu überprüfenden gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen keine Rolle, ob diese bisher „im weitesten Sinne erfolgreich waren“, so der Gerichtspräsident: „Andernfalls würde der Zweck allein die Mittel rechtfertigen.“ Dies widerspreche dem zentralen Versprechen des demokratischen Verfassungsstaates, die Einhaltung der Grundregeln nicht von der Tagespolitik abhängig zu machen.

Ein Urteil wird es voraussichtlich erst in einigen Monaten geben. Was den Staatsanleihenkauf der EZB betrifft, zweifelte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Karlsruhe an, ob das Verfassungsgericht überhaupt die richtige Adresse sei, um über rechtliche Fragen zu entscheiden. Zudem unterstrich Schäuble: „Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen, daß die EZB ihr Mandat überschritten hat.“ Schützenhilfe für diese Sicht der Dinge bekam der Minister durch seinen Parteifreund Siegfried Kauder, der als einer der Vertreter des Bundestages angereist war.

Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der gemeinsam mit Bruno Bandulet und den Professoren Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty gegen den ESM klagt, griff die Praktiken der Europäischen Zentralbank scharf an: Die zentrale Frage sei die verbotene Staatsfinanzierung. „Alle Fachleute, außer denen der EZB, sehen das so“, wetterte Schachtschneider: „Ein gezielter Einsatz, um den Zinsdruck abzufangen, ist Staatsfinanzierung und verboten.“ Wenn ein Land seine Kreditfähigkeit verliere, gehöre es nicht mehr in die Währungsunion. Und zur Tatsache, daß alleine die EZB über Staatsanleihenkäufe entscheidet, mahnte Schachtschneider: „Finanzpolitik bedarf der besonderen demokratischen Legitimation.“

Deutliche Worte fand auch der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der Prozeßbevollmächtigter des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler ist: „Es ist absolut inakzeptabel, wenn die EZB den deutschen Bundeshaushalt indirekt mit hohen Milliardenrisiken belastet, ohne daß der Bundestag gefragt wird.“ Den Senat erinnerte Murswiek an eine frühere Entscheidung des Verfassungsgerichtes: „Eine Vergemeinschaftung von Staatsschulden darf es so nicht geben“, habe das Gericht geurteilt. Neben der Professoren-Gruppe und Gauweiler gibt es noch eine Reihe weiterer Kläger. Mehrere tausend Bürger unterstützen eine Klage des Vereins „Mehr Demokratie“.

EZB-Direktor Jörg Asmussen, seit Monaten im Dauerstreit mit der Deutschen Bundesbank, ist derzeit in keiner beneidenswerten Situation. Im Verhandlungssaal die Professoren-Riege und nun auch noch Protest vor der Tür. So viel Kritik bekommt er in Brüssel nicht zu hören. Karlsruhe ist wahrlich kein leichtes Pflaster.

Foto: Demonstration von ESM-Gegnern in Karlsruhe: Drastische Worte gegen die Euro-Rettungspolitik

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