© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  24/13 / 07. Juni 2013

Ex-Verfassungsrichter über Austritt aus der Euro-Zone
Hätte, wäre, wenn
Taras Maygutiak

Hätte die Stimme der Bundesbank doch noch das Gewicht wie einst; wäre doch Udo Di Fabio noch Richter am Bundesverfassungsgericht ... Hätte, wäre, wenn.

Zerreißt die Bundesbank die Praktiken der EZB in ihrer Stellungnahme zum ESM-Verfahren in Karlsruhe bereits in der Luft, so sorgte nun ein weiterer mahnender Zeigefinger für Aufsehen. Die FAZ berichtete über ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio, das dieser für die Stiftung Familienunternehmen erstellt hatte. Darin kommt Di Fabio zum Ergebnis, daß seine ehemaligen Kollegen in Karlsruhe Bundesregierung und Bundestag zum Austritt aus der Währungsunion verpflichten müßten, wenn die EZB das Verbot der Staatsfinanzierung verletze. „Niemand kann sich heute vorstellen, daß ein im Ergebnis integrationsfreundliches Gericht wie das Bundesverfassungsgericht tatsächlich diesen Druckknopf der verbindlichen Austrittspflicht betätigen würde“, orakelt Di Fabio in einem folgenden Satz jedoch bereits selbst, daß sein Ruf ungehört verhallen wird.

Schön wäre es, wenn es nicht so wäre. Wie Karlsruhe die EZB-Staatsfinanzierung rechtlich beleuchten wird, ahnt ein FAZ-Leserbriefschreiber wahrscheinlich schon sehr treffend: „Es ist der Job von Herrn Voßkuhle, unser Grundgesetz so zu interpretieren, daß die Regierung machen kann, was Washington und Brüssel wollen.“

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