© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/13 / 17. Mai 2013

Drohnen der Bundeswehr dürfen nicht fliegen
Teures Fiasko
Hans Brandlberger

Die Geschichte der Rüstungsprojekte, die aus dem Ruder gelaufen sind, hat zahlreiche Kapitel. Nun kommt ein weiteres hinzu. Seit langen Jahren ist die Bundeswehr bemüht, sich mit dem „Euro Hawk“ eine Drohne zuzulegen, die aus großer Höhe und mit langer Stehzeit in der Luft weiträumige Aufklärung betreiben kann.

Das Fluggerät sollte der amerikanische Konzern Northrop Grumman, die Sensorik der europäische Luftfahrt- und Rüstungsspezialist EADS liefern. Nun, da bereits 1,3 Milliarden Euro allein für einen Demonstrator aufgewendet worden sein sollen, stellt sich heraus, daß die unabdingbare Zulassung für den zivilen Luftraum nicht erfolgen kann. Und dies wohl aus einem simplen Grund: Der amerikanische Partner macht von seinem vertragsgemäßen Recht Gebrauch, nicht alle Konstruktionsgeheimnisse lüften zu müssen.

Um diese sogenannten „Black Boxes“ wußte die Bundeswehr und hat die Risiken dennoch nicht erkannt. Ihre selbstgefälligen Reformer schießen damit gleich zwei Eigentore: Rüstungsgüter, wie propagiert, sozusagen von der Stange und damit eben notfalls im Ausland zu kaufen, ist offenbar doch kein Allheilmittel, um Zeit und Geld zu sparen. Und vor allem: Welcher Steuerzahler soll nun noch Verständnis dafür aufbringen, daß ausgerechnet die Verschwender im Verteidigungsministerium vom Rotstift verschont bleiben?

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