© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  13/13 / 22. März 2013

Lockerungsübungen
Antifaschismus als Geschäftsidee
Karl Heinzen

Darf der Bund Initiativen gegen den Rechtsextremismus dauerhaft fördern? Das Familienministerium steht auf dem Standpunkt, daß unser Grundgesetz dies nicht zuläßt und beschränkt sich daher auf einmalige oder befristete Zuschüsse in Höhe von gerade einmal 24 Millionen Euro pro Jahr. Die finanzielle Sicherung von zivilgesellschaftlichen Bildungs- und Beratungseinrichtungen gegen Rechts obliege im Föderalismus den Ländern. Sie hätten dafür aber die Rückendeckung aus Berlin.

Es würde natürlich nicht überraschen, wenn die Väter und Mütter des Grundgesetzes, von denen sehr viele in den Nationalsozialismus verstrickt waren, einen derartigen Fallstrick in die Verfassung eingebaut hätten. Die Staatsrechtler Ulrich Battis (Humboldt-Universität Berlin) und Joachim Grigoleit (TU Dortmund) geben jedoch in ihrem im Auftrag von 15 Verbänden und Initiativen erstellten Gutachten Entwarnung. Die Bundesregierung sei durch das Grundgesetz sehr wohl ermächtigt, eine dauerhafte Förderung des Kampfes gegen Rechts vorzunehmen. Nun sei es an ihr, sich dieser Verantwortung endlich zu stellen.

Der Appell sollte nicht ungehört verhallen. Zum einen gilt das, was die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) anläßlich des Verbotsantrages gegen die NPD äußerte, für das öffentliche Vorgehen gegen den Rechtsextremismus insgesamt: Die Bürger haben „ein Recht darauf, daß der Rechtsstaat die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpft“.

Zum anderen geht es aber schlichtweg um Wachstum und Beschäftigung. Unsere Wirtschaft hat sich in jüngster Zeit gut behauptet, und die Arbeitslosigkeit konnte nicht nur dank des demographischen Wandels und einer kreativen Aufbereitung der Statistik reduziert werden. Auf diesen Lorbeeren darf sich unser Land aber nicht ausruhen. Der Antifaschismus hat, sofern er nur als Geschäftsidee verstanden und professionell betrieben wird, bei angemessener Auslastung durch den öffentlichen Auftraggeber das Potential, sich zu einer Boombranche zu entwickeln. In ihr könnten auch viele Langzeitarbeitslose wieder eine Perspektive finden, ganz gleich, welche Ausbildung oder Berufserfahrung sie mitbringen. Qualifikationen sind nicht gefordert, wenn es Signale gegen Rechts zu setzen gilt. Vielleicht sind sie sogar eher hinderlich.

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