© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  11/13 / 08. März 2013

Immobilienanleger der Privatbank SNS Reaal erleiden Totalverlust
Keine gute Botschaft
Bernd-Thomas Ramb

Na, endlich! Der erleichterte Aufschrei liegt auf den Lippen. Endlich werden Gläubiger einer Bank, die sich auf hochriskante Anlagen kapriziert hatten, ohne Entschädigung enteignet. Die Niederländische Staatsbank (DNB), vergleichbar unserer Bundesbank, übernimmt die bankrotte Privatbank SNS Reaal Bank. Dabei verlieren alle Gläubiger des viertgrößten Geldinstituts der Niederlande ihre Einlagen, die sie für den Ankauf hochriskanter Immobilienanleihen eingesetzt hatten. Konsequent wurde dem ökonomischen Gesetz Rechnung getragen, nach dem höhere Profite zwangsläufig mit höheren Risiken einhergehen. Höchstes Risiko heißt dann aber auch vollständiger Verlust der Anlage.

Ungewöhnlich ist dieses Vorgehen der DNB deshalb, weil in ähnlichen Fällen die übernehmende Nationalbank immer noch einen kleinen Restbetrag erstattete – mindestens 20 Prozent. Nun tritt erstmals der Totalverlust ein. Die ökonomisch freudige Nachricht geht jedoch bei genauer Betrachtung mit unerfreulichen Begleiterscheinungen einher. Einen Totalverlust hätte es auch gegeben, wenn die SNS schlicht Konkurs angemeldet hätte. Nun ist der Staat als Retter aufgetreten und hat die anderen Kunden der Bank beschützt, die meisten ohne einen Cent Verlust ihrer Einlagen.

So sind etwa alle Spareinlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro zu hundert Prozent abgesichert. Den niederländischen Staat wird diese Rettungsaktion und die Übernahme der Privatbank die Gesamtsumme von 3,7 Milliarden Euro kosten. Viele niederländische Steuerzahler sehen deshalb keinen Anlaß, in Jubelschreie auszubrechen. Die Behauptung der Regierung, die SNS würde bei einem Zusammenbrechen eine Gefahr für die Finanzmärkte heraufbeschwören, überzeugt auch die niederländischen Wirtschaftswissenschaftler nicht.

Die ständige Behauptung, ein Bankenbankrott mit allen Konsequenzen, selbst für die kleinsten Sparer, würde das allgemeine Vertrauen in den Finanzsektor völlig zerstören, bleibt so lange unbewiesen, wie nicht eine tatsächliche Nagelprobe erfolgt. Der vollständige Bankrott einer Bank ist kein historisches Novum. Beim Untergang der Kölner Herstatt-Bank im Jahr 1974 wurden die Kleinanleger bis zu einem Betrag von 20.000 D-Mark für ihre Verluste entschädigt. Finanziert wurde dies aber nicht vom Staat oder der Bundesbank, sondern von der Gemeinschaft der anderen Privatbanken.

Der Fall SNS bietet deshalb eher Anlaß zur Sorge. Die Botschaft lautet nämlich: Nur solange Privatleute in größerem Umfang in private Anlageobjekte investieren, müssen Sie künftig mit Totalverlusten rechnen. Ausgenommen bleiben nach wie vor Anlagen in staatliche Schuldenpapiere, sowohl seitens der Privatanleger, wie auch seitens der Privatbanken. Hier werden immer noch die hohen Risiken wegdefiniert – zu Lasten der Steuerzahler.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen