© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/13 / 15. Februar 2013

Kontinuitäten nach 1945: Karl Larenz im Dritten Reich
Nicht auf eine kurze Formel zu bringen
(vd)

Soeben fand die „unabhängige Historikerkommission“ des Bundesjustizministeriums anhand der Biographie des Strafrechtlers Eduard Dreher heraus, was SED-Braunbücher bereits in den 1960ern behaupteten: daß personelle Kontinuität zwischen dem Justizkorps des Reiches unter Hitler und dem des „Adenauer-Staates“ bestand. Das bestätigt prompt den Hitler-Forscher Thomas Weber, der die Abhandlung der NS-Ära hierzulande ausschließlich als „Volkspädagogik“ wahrnimmt (FAZ vom 30. Januar). Wie also Eduard Dreher für die „braunen“ Justizjuristen steht, geben der Staatsrechtler Carl Schmitt und der Zivilrechtler Karl Larenz den Popanz für dergleichen „Vergangenheitsbewältigung“ im akademischen Sektor ab. Wenn auch weit hinter der Polemik zu CS zurückstehend, ruft Larenz, dem anders als Schmitt eine große Nachkriegskarriere beschieden war, in jüngster Zeit Ankläger auf den Plan (Bernd Rüthers in Juristenzeitung, 12/11). Zu ihnen gesellt sich nun der Göttinger Doktorand Jakob Schirmer (Journal der Juristischen Zeitgeschichte, 2/2012). Obwohl für Schirmer feststeht, daß Larenz „selbstverständlich eine ‘privatrechtliche Entrechtung der Juden’“ propagierte, rät er zu quellenkritischer Vorsicht. Denn das Gesamtbild der Schriften ab 1933 sei nicht auf eine „kurze Formel“ zu bringen. Sie lassen „völlig gegensätzliche Deutungen“ zu.

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