© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  04/13 / 18. Januar 2013

Lesereinspruch

Selbstbestimmt

Zu: „Solidarität statt Selbstmord“ von Martin Lohmann (JF 2/13)

In einem demokratischen Rechtsstaat muß ein mündiger Bürger über seinen eigenen Sterbevorgang selbst entscheiden können. Schließlich sind Staat und Kirche getrennte Institutionen. Damit hat jeder das Recht auf Selbstbestimmung, auch in moralischen und kulturellen Lebensauffassungen, sofern er andere Mitmenschen nicht in ihrer Freiheit einschränkt.

Bei der Diskussion „Sterbehilfe auf ausdrücklichen Wunsch des Sterbenden bei einer aussichtslosen Diagnose“ sollten einmal die Todesanzeigen gelesen werden, wo nicht ohne Grund immer wieder der Satz zu finden ist: „Zum Schluß war es eine Erlösung des Leidens“, selbst dann, wenn ärztliche Hilfe auf einer Palliativstation geleistet wurde. Ältere Mitbürger, die einen solchen Sterbevorgang miterlebten, äußern nicht grundlos den Wunsch, beim eigenen Sterben auf Verlangen ein Medikament nehmen zu dürfen, das ein gnädiges Einschlafen ermöglicht. Hinzuzufügen wäre, daß in einem Land, das an der Rüstungsindustrie verdient, Moralisten aufschreien, wenn ein Bürger nur über sich selbst entscheiden möchte. Wie verlogen!

Angelika Thieme, Kaarst

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