© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  02/13 / 04. Januar 2013

Adoptionsrecht für homosexuelle Paare
Schlacht um Helms Klamm
Moritz Schwarz

Eben ist im Kino mit großem Erfolg „Der Hobbit“ angelaufen, ein weiteres Kapitel aus der „Herr der Ringe“-Saga. Von Sauron, dem Bösewicht dort, kann man lernen, wie man die Welt erobert: Langsam, Zug um Zug kommt er übers Land, bis ganz Mittelerde besetzt ist.

Ähnlich verhält es sich beim Angriff auf die Familie, nicht frontal, sondern Stück um Stück wird auch diese Bastion geschleift. Nun geht es in Karlsruhe um die Frage, ob das adoptierte – nicht leibliche – Kind eines Homosexuellen schließlich auch von dessen/deren Lebenspartner adoptiert werden darf – die „Sukzessivadoption“.

„Warum nicht?“, mag man sich fragen. Dient die Rechtssicherheit nicht dem Kind, das so oder so in dieser Konstellation lebt? Hat nicht auch der homosexuelle Partner, der eine Beziehung zum Kind aufbaut, ein berechtigtes Interesse, diese rechtlich abzusichern? Überhaupt: die Zahl der Fälle dürfte überschaubar bleiben. Also, wozu die Aufregung? Weil es dahinter um die Familie geht, deren Entwertung voranschreitet. Das mag von den klagenden Homosexuellen nicht gewollt sein, wohl aber von den „bunten“ Ideologen hinter ihnen. Insofern ist der Sauron-Vergleich treffend: die „böse“ Absicht existiert. Im „Herrn der Ringe“ allerdings gelingt es den freien Völkern schließlich in der Schlacht von Helms Klamm, erstmals den Eroberer zurückzuwerfen und damit die Wende einzuleiten. Wir schauen gespannt nach Karlsruhe.

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