© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  51/12 - 01/13 / 21./28. Dezmber 2012

Aufgeschnappt
Nur Pussy Riot darf Derbheiten
Matthias Bäkermann

Per definitionem kann eine politische Meinungsäußerung in einer Demokratie kein Unfug sein“, schlaumeierte Frauensprecherin Judith Schwentner der österreichischen Grünen im August zur Erklärung des russischen Botschafters, der die Verurteilung der „Protest-Künstlerinnen“ Pussy Riot mit Hinweis auf den Strafgesetzparagraphen 189 (Schutz religiösen Friedens) in der Alpenrepublik rechtfertigte. Wutschäumend forderte die Partei zudem die „Verurteilung des russischen Regimes“ durch das Wiener Außenministerium.

Inwieweit Toleranz gegenüber der Freiheit der Kunst jedoch reichen kann, dokumentiert jetzt das faktische Verbot des Weihnachtskonzertes des Wiener „Prolo-Rock-Kabaretts Die Hinichen“ durch den grünen „Menschenrechts- und Kultursprecher“ Klaus Werner-Lobo. Dieser hatte dem Veranstalter als Wiener Landtagsabgeordneter mit dem Entzug aller Subventionen gedroht und damit deren Konzert am 13. Dezember letztlich verhindert. Denn die Wiener Mundartgruppe, seit Jahren dadurch bekannt, in ihren Texten vor keiner Geschmacklosigkeit haltzumachen, hat auch politische Korrektheiten grob mißachtet. Daß die – nicht strafbewehrten – Derbheiten „böse und bissige Satire“ sein soll, wie die Hinichen-Managerin behauptet, läßt Werner-Lobo nicht gelten: „Die Gruppe verbreitet sexistische, rassistische und gewalttätige Inhalte“, ist sich der grüne Kulturwart sicher. Weltkriegs: Das körperliche und das geistige Augenpaar

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