© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  51/12 - 01/13 / 21./28. Dezmber 2012

Budapest beschämt Berlin
Vertriebenengedenktag: Ungarn führen Polen, Tschechen und selbst uns Deutsche vor
Bernd G. Hierholzer

Daß ausgerechnet das ungarische Parlament einstimmig den 19. Januar zum Gedenktag für die Verschleppung der Ungarndeutschen beschlossen hat, ist beschämend. Beschämend zunächst einmal für Deutschland selbst. Denn das Echo in Berlin auf den Paukenschlag von Budapest ist verhalten, und die deutsche Medienlandschaft wirkt nahezu paralysiert. Immerhin gilt die regierende national-konservative Fidesz-Partei als antidemokratisch und nationalistisch. Da paßt ein einstimmiger Beschluß zur Erinnerung an die deutschen Heimatvertriebenen nicht so recht ins Bild.

Zwar haben einzelne Bundestagsabgeordnete (etwa Erika Steinbach oder Hartmut Koschyk) sowie der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Bergner, den Budapester Beschluß ausdrücklich gelobt. Aber selbst die CDU/CSU-Vertriebenengruppe im Bundestag unter der Führung von Klaus Brähmig übt sich bei dieser Frage in Stillschweigen.

Das Thema Flucht und Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa gegen Ende des Zweiten Weltkrieges entschwindet in die Nebel der selektiven Geschichtsschreibung und entzieht sich damit zunehmend einer weiteren politischen Reflexion.

Der Bund der Vertriebenen (BdV), über Jahrzehnte Anwalt der Positionen der entrechteten und enteigneten Deutschen aus den Vertreibungsgebieten, hat kaum noch eine nennenswerte Bedeutung und ist aufgrund geringer Eigenmittel auch nahezu handlungsunfähig. Eine Tatsache, die einerseits mit dem Ableben der Erlebnisgeneration, andererseits mit dem Fehlen echter politischer Konzepte im BdV zusammenhängt.

Der letzte große Kampf seiner Präsidentin Erika Steinbach war die Errichtung des Zentrums gegen Vertreibungen. Ein Projekt, das als „sichtbares Zeichen in Berlin“ nur partiell kurz vor der Umsetzung steht. Die Forderung des BdV, zusätzlich den 5. August als nationalen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung ins nationale Gedächtnisprogramm aufzunehmen, liegt öffentlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze. So hat der BdV diese Forderung infolge der Budapester Beschlußlage nun erneuert, allerdings ohne hiermit öffentlich Gehör zu finden. Auch der alljährliche Tag der Heimat wird von der politischen Prominenz eher gemieden, und selbst für Hinterbänkler in den Parlamenten ist ein Mitwirken in diesem Rahmen mehr Pflicht als Kür. Bei solchen Veranstaltungen sind wenig Punkte bei den Wählern zu sammeln. Kurzum: die biologische Lösung der Vertriebenenfrage wird durchaus wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Die Einführung des Gedenktages in Ungarn ist aber auch eine Klatsche für all jene, die nach wie vor die Vertreibung der Deutschen mit einer Kollektivschuld begründen, denn der Beschluß des ungarischen Parlaments wendet sich explizit gegen den „Grundsatz der Kollektivschuld am Ende des 2. Weltkrieges“. Vor allem die Slowakei und Tschechien dürften sich hier der Kritik ausgesetzt sehen. In den Jahren 2004 und 2007 wurden die Benesch-Dekrete, die die Enteignung der Deutschen und die Straffreiheit für Straftaten gegen Deutsche zum Inhalt hatten, erneut von Prag und Preßburg als rechtsgültig und unantastbar bestätigt. Die Diskriminierung nationaler Minderheiten in den beiden Staaten ist und bleibt rechtsstaatswidrig und antieuropäisch. Auch die polnischen Bierut-Dekrete sind nur zum Teil aufgehoben und entfalten nach wie vor Wirkung, wenn es etwa um Restitutionsfragen geht. Und dennoch: Das Verständnis für deutsche Heimatvertriebene ist hier bereits ausgeprägter als im linken Mainstream Deutschlands, wo der Revanchismusverdacht gegenüber Vertriebenen noch immer latent in der Luft liegt.

In solchen Konstellationen werden gerne schon einmal ahistorische Verknüpfungen zu Lasten der Vertriebenen gezogen. In diesem Kontext sei beispielsweise an den vielbeachteten Artikel Ralph Giordanos vom 5. August 2011 in der Welt erinnert, in dem er unter dem Titel „Die Vertreibung ist vom Holocaust nicht zu trennen“ den falschen Eindruck erweckte, die Vernichtung des deutschen und osteuropäischen Judentums sei für die Sowjetunion, für Polen und Tschechen die maßgebliche Grundlage für die spätere Vertreibung der Deutschen gewesen. Im Sog des so forcierten politischen Drucks hat sich der BdV jüngst dazu genötigt gesehen, die eigene Verbandsgeschichte auf ehemalige NS-Verstrickte abzuklopfen. Das Ergebnis war naturgemäß ernüchternd und bot wenig Anhalt für Sensationsgelüste (JF 48/12). Die Funktionsträger der Vertriebenen der fünfziger Jahre waren in den Nationalsozialismus nicht mehr oder weniger verstrickt als etwa die organisierten Karnevalisten in Köln.

Ungarn hat sich hingegen nicht von der Frage der Kriegsschuld, sondern von jenem Grundsatz leiten lassen, nach dem kein Verbrechen ein neues Verbrechen zu rechtfertigen vermag. Mit 333 Jastimmen hat das Parlament bei nur sieben Enthaltungen einstimmig jenen Tag des Jahres 1946, an dem der erste Deportationszug gen Westen rollte, ins nationale Gedächtnis erhoben. Fest steht: Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs hat Ungarn seine eigene Geschichte in großen Schritten aufgearbeitet. Es hat einen Gedenktag für seine eigenen Vertriebenen, für die Opfer der Shoa und für die Ungarndeutschen. Damit ist es politisch weiter als die Bundesrepublik, die sich noch immer mit den eigenen Opfern des Zweiten Weltkriegs schwertut.

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