© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  45/12 02. November 2012

Kontroverse um die Flankenschutzbeamten des Finanzamtes
Kriminalisierung der Bürger
Markus Brandstetter

Wenn das Finanzamt klingelt, dann kommt der Flankenschutzbeamte. Der wer? Nun, wie der Name schon sagt, unterstützt er die Finanzbeamten bei Hausbesuchen mit flankierenden Maßnahmen. Dieser Ausdruck, der aus dem militärischen Bereich stammt, ist nicht zufällig gewählt – seit Jahren schon führen die Finanzämter einen veritablen Krieg gegen die eigene Bevölkerung. Obwohl die Steuergelder sprudeln wie nie zuvor, ist der Staat unersättlich mit seiner Gier nach immer neuen und immer mehr Steuern. Denn Milliarden und Abermilliarden gehen nach Brüssel und von dort in die maroden EU-Südländer.

Die Steuern, die die Griechen nie bezahlen und statt dessen schwarz in die Schweiz verschieben, die müssen dann eben hier bei uns eingetrieben werden, um schließlich als Hilfspakete in den Süden zu wandern. Und dabei hilft der Flankenschutzbeamte. Erfunden wurden Beruf und Bezeichnung in Nordrhein-Westfahlen vor zehn Jahren. Inzwischen sind die Leute in der ganzen Republik unterwegs. Ihre Aufgabe ist es, direkt vor Ort beim Steuerzahler zu überprüfen, ob seine Angaben an das Finanzamt auch stimmen. Da wird dann geschaut, ob das in der Steuererklärung angegebene Heimbüro nicht zufällig das Wohnzimmer ist, ob die neue Gasheizung auch wirklich in der vermieteten Wohnung und nicht etwa in der eigenen ihren Dienst tut, ob der Dienstwagen für die im Betrieb beschäftigte Gattin nicht hauptsächlich für die Fahrten ins Fitneßstudio zum Einsatz kommt. Das Problem ist akut.

Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghof, hat laut Financial Times Deutschland bereits von einer „unzulässigen Kriminalisierung der Bürger“ gesprochen. Denn: Vollkommen überrumpelt öffnen viele Bürger den Beamten Tür und Tor und haben danach nicht selten ein Strafverfahren am Hals. Dabei darf kein Beamter ohne einen konkreten Verdacht auf eine Straftat und einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß die Privaträume eines Bürgers betreten.

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