© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  42/12 12. Oktober 2012

Lesereinspruch

Stimmt nicht

Zu „Vom allgemeinen Willen zur Meinungsdiktatur“ von Mario Kandil (JF 39/12)

So sehr die Auswüchse während der Revolutionszeit in Frankreich und in der Gegenwart auch zutreffen, ist es doch fraglich, ob es sich dabei nicht doch um einen Mißbrauch Rousseaus handelt. Gerade wird viel vom Dreißigjährigen Krieg gesprochen. Zur Begründung des Kriegsterrors wurde die Bibel benutzt. Je nach Standpunkt spricht man auch hier von Ge- oder von Mißbrauch. Davon abgesehen stimmt es nicht, daß Rousseau gegen jegliche Gewaltenteilung gewesen sei und jeder sich dem allgemeinen Willen unterwerfen müsse.

So heißt es im Gesellschaftsvertrag, 3. Buch, 4. Kapitel, daß es nicht gut sei, „daß derjenige, der die Gesetze macht, sie ausführt“. Was nun die Unterwerfung unter den allgemeinen Willen angeht, so heißt es an anderer Stelle im „Gesellschaftsvertrag“, daß sich zwar jeder an die Regeln und Normen der Gesellschaft, in der er lebt, halten müsse. Tut er es aber nicht, so wird er entweder dazu gezwungen oder aber er wird ausgestoßen. Mithin stimmen diese Behauptungen in Ihrem Beitag nicht.

Jürgen Neithardt, Ravensburg

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