© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  37/12 07. September 2012

Meldungen

Lebensrechtler gegen Selbstmord-Gesetz

BERLIN. Lebensschutzorganisationen kritisieren den am 29. August vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Beihilfe zur Selbsttötung. Dem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Entwurf zufolge soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, „wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt“. Angehörige und Vertraute, die einen Sterbewilligen bei seinem Vorhaben unterstützen, sollen straffrei bleiben. Ziel der Regelung sei es, „die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid“ zu verbieten, erläuterte die Ministerin den Entwurf. Er solle verhindern, daß Menschen dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot nicht tun würden. Nach Ansicht der Kritiker trägt das Gesetz zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Selbsttötung bei. Der Initiative „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) zufolge haben 90 Prozent aller Selbstmörder psychische Probleme. Vielfach handele es sich jedoch um behandelbare Depressionen. Alte Menschen neigten zu Selbsttötungsabsichten, wenn sie sich allein gelassen, überflüssig oder extrem überfordert fühlten. Sie brauchten intensive Zuwendung, während der Gesetzentwurf die Beihilfe zum Selbstmord als eine „positive, mitleidsvolle und humane Begleitung von Suizidwilligen“ darstelle. Die auf Angehörige und Vertraute begrenzte Möglichkeit zur Beihilfe werde zu einem Angebot und einem alternativen tödlichen Ausweg. Wie die CDL fordert auch der Bundesverband Lebensrecht, jede Mitwirkung an einer Selbsttötung zu bestrafen. (idea/JF)

 

Frankreich: Abkehr von der Allgemeinbildung

PLANEGG. Frankreichs Elite-Hochschulen schaffen ab 2013 die „Allgemeinbildung“ in ihren Aufnahmeprüfungen ab. Diese Entscheidung, die noch während der Amtszeit des vermeintlich konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy gefallen ist, befeuert seit Monaten eine kulturpessimistische Debatte, in der sich Verteidiger des abendländischen Kanons gegen Verfechter des multikulturellen Pragmatismus zu behaupten versuchen. Aus einem Beitrag von Isabelle Hartmann, die diese Kontroverse im „Magazin für Frankreichliebhaber“ resümiert (Écoute, 8/2012), geht hervor, daß das Bewerbungsgespräch, das 2013 den „humanistisch“ orientierten Multiple-Choice-Fragebogen ersetzt, die Kapitulation des traditionellen Egalitarismus bedeutet. Schon seit langem könnten Schüler und Studenten in einer ethnisch und kulturell inhomogenen Gesellschaft nicht mehr in den gesicherten Bestand gemeinsamer Bildung integriert werden, so daß die neuen universitären Zugangsregularien nur die letzte Konsequenz aus dieser Entwicklung zögen. Als neue Integrationsklammer biete sich daher die professionelle Funktionalität an, die den Jungakademiker unabhängig von Herkunft und kultureller Prägung allein nach seiner Verwendbarkeit im Produktionsprozeß beurteilt. Die linken Gegner der épreuves de culture générale preisen diese Hinwendung zu neoliberalen Selektionskriterien darum als Abkehr von einem Bildungssystem, das von jeher nur der Reproduktion einer schmalen Machtelite gedient habe. (ob)

 www.ecoute.de

 

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