© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/12 24. August 2012

Senat plant Staatsvertrag mit Moslemverbänden
Hamburgs Irrglaube
Christian Vollradt

Ein neues Kapitel Symbolpolitik wird geschrieben, wenn Hamburg einen Staatsvertrag mit moslemischen Gemeinschaften schließt. Überschrift: „Auch Ungleiches wird gleich behandelt.“ In Deutschland sind Staat und Religion nicht vollständig getrennt. Das hat historische und kulturelle Gründe; entweder weil weltliche und geistliche Macht in der Vergangenheit oft in denselben Händen lagen, oder weil Kirche und Staat mit- (und vor allem gegen-)einander um Einfluß gerungen haben – gerade im Bildungssektor. Dieses Miteinander betraf jedoch ausschließlich die beiden großen christlichen Gemeinschaften; insofern ist die Feststellung, der Islam gehöre (kulturell) nicht zu Deutschland, nicht diskriminierend, sondern ganz banal.

Die Annahme, man könne mittels eines konfessionsübergreifenden Religionsunterrichts, den dann auch staatlich besoldete moslemische Lehrer erteilen, „den“ Islam aus dem sprichwörtlichen „Hinterhof“ holen, ist gelinde gesagt naiv. Die Kirchen haben ihr konfessionelles Terrain weitgehend preisgegeben, um in der säkularisierten Gesellschaft anzukommen. Sei’s drum. In anderen Religionen zählt dagegen Rechtgläubigkeit mehr als weltliche Integration. Ein „angepaßter“ Islam mag deutschen Politikern von grün bis schwarz wohlgefallen; orthodoxe Moslems werden – das zeigen Beispiele aus anderen Bundesländern – im Zweifel eher dem Unterricht als ihren Überzeugungen untreu.

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